Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften
Worum es geht
Wenn Sie eine Wohnungseigentümergemeinschaft sind und die Modernisierung, energetische Sanierung oder den altersgerechten Umbau Ihres Wohnungsbestands planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Die Saarländische Investitionskreditbank Aktiengesellschaft unterstützt in Zusammenarbeit mit der KfW Bankengruppe Sie als Wohnungseigentümergemeinschaft bei Investitionen in die Modernisierung und Sanierung Ihres Wohnungsbestands.
Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:
- Modernisierungsmaßnahmen,
- energetische Maßnahmen, die den technischen Mindestanforderungen der KfW entsprechen und zu einer Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser führen,
- Investitionen in barrierearme oder barrierefreie Umbaumaßnahmen.
- Die Kreditvergabe erfolgt unter Einbindung der Verwalterin oder des Verwalters direkt an die Wohnungseigentümergemeinschaft.
- Sie bekommen die Förderung als Darlehen.
- Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten.
- Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Baubeginn an die Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB).
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Verwalterinnen und Verwalter von Wohnungseigentümergemeinschaften.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Die Maßnahmen müssen an grundsätzlich wohnwirtschaftlich genutzten Immobilien im Saarland durchgeführt werden.
- Als Wohnungseigentümergemeinschaft verfügen Sie über eine ausreichende Bonität.
- Sie müssen die Gesamtfinanzierung der Maßnahme sicherstellen.
- Für die zu finanzierende Maßnahme und die zu stellenden Sicherheiten müssen entsprechende Beschlüsse der Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer vorliegen. Diese Beschlüsse müssen mit einer Zweidrittelmehrheit und 50 Prozent der MEA erfolgen.
- Geplante energetische Sanierungen lassen Sie von einer Sachverständigen oder einem Sachverständigen (zum Beispiel eine Energieberaterin und ein Energieberater oder eine Architektin und ein Architekt) bestätigen.
- Wenn Ihre Maßnahmen von der KfW gefördert werden, müssen die aktuellen Mindestanforderungen der KfW-Programme erfüllt werden.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 05.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften von Bundesministerium für Wirt.