Familienförderung

Kommunaler Sozialverband Sachsen

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen planen, die Familien zugutekommen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei Maßnahmen zur Familienförderung.

Sie erhalten die Förderung für:

  • überregionale Angebote der Familienbildung,
  • Projekte zur inhaltlichen und strukturellen Weiterentwicklung der Familienbildung,
  • Angebote der Ehe-, Familien- und Lebensberatung,
  • Angebote der Telefonberatung,
  • Angebote der Familienfreizeit und -erholung,
  • Investitionen für Einrichtungen der Familienhilfe,
  • Übernahme der Patenschaft für Mehrlinge (ab Drillingsgeburten) durch den Ministerpräsidenten,
  • Maßnahmen der assistierten Reproduktion,

Projekte überregionaler Interessenvertretungen für Familien sowie

  • Modellvorhaben.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang der Maßnahme.
  • Ihren Antrag richten Sie an den Kommunalen Sozialverband Sachsen, Außenstelle Chemnitz. Abhängig von der Art der Maßnahme gelten unterschiedliche Antragsfristen.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben:

  • kommunale Gebietskörperschaften,
  • anerkannte Träger der freien Jugendhilfe und solche, die auf dem Gebiet der Familienbildung tätig sind,
  • die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und die ihnen angeschlossenen Organisationen,
  • gemeinnützige rechtsfähige Vereine für Investitionen für Einrichtungen der Familienhilfe,
  • Sorgeberechtigte bei Mehrlingsgeburten,
  • Ehepaare oder Paare in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, die eine künstliche Befruchtung durchführen lassen, sowie
  • überregional tätige gemeinnützige Familienverbände, die der Landesarbeitsgemeinschaft der Familienverbände in Sachsen angehören.
  • Je nach Vorhaben gelten spezifische Voraussetzungen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Kommunaler Sozialverband Sachsen

04105 Leipzig

0341 12660

www.ksv-sachsen.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Familienförderung von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, lizensie.