Fachkräfterichtlinie

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Worum es geht

Wenn Sie als Kommune, Landkreis oder Träger Maßnahmen zur Fachkräftesicherung durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei regionalen und übergreifenden Maßnahmen zur Fachkräftesicherung.

Im Rahmen dieser Richtlinie werden gefördert:

  • Maßnahmen zur Fachkräftesicherung in den Landkreisen und kreisfreien Städten unter Berücksichtigung demografischer, struktureller und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen der Region,
  • übergreifende Maßnahmen und Modellprojekte im Bereich der Fachkräftesicherung auf Initiative des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sowie
  • Maßnahmen zur begleitenden Qualitätssicherung und Erhöhung der Sichtbarkeit von geförderten Projekten in den Landkreisen und kreisfreien Städten.

Sie erhalten die Förderung für

  • betriebliche und überbetriebliche Maßnahmen unter den Bedingungen des digitalen Wandels,
  • die Verbesserung der Qualität der Arbeit, unter anderem sozialpartnerschaftliche Projekte,
  • Fachkräftekampagnen und andere Öffentlichkeitsarbeit,
  • Information und Sensibilisierung von Unternehmen,
  • die Etablierung von Unternehmens- und Branchenverbünden, Fachkräftepools und Verbünden für strategische Personalentwicklung, eLearning und lernende Organisationen auf der überbetrieblichen Ebene,
  • Kooperationen von Hochschule und Wirtschaft,
  • der Aufbau integrationsunterstützender Netzwerke und Strukturen zur Anwerbung und/oder Begleitung ausländischer Fachkräfte beziehungsweise Auszubildender,
  • die Optimierung des Systems der Arbeits- und Ausbildungsmarktintegration insbesondere von Benachteiligten und von Migranten,
  • die Etablierung von geeigneten Strukturen und Ausbau lebensphasenorientierter Personalarbeit,
  • Studien und Handlungskonzeptionen.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Förderung beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Sie können Anträge für regionale Maßnahmen laufend stellen.
  • Anträge auf Initiative des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr müssen Sie auf Grundlage eines Förderaufrufs oder einer Bekanntmachung einreichen.
  • Ihr Ansprechpartner für Beratung und Antragstellung sowie Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Landkreise,
  • kreisfreie Städte,

kreisangehörige Städte und Gemeinden im Freistaat Sachsen sowie

natürliche und juristische Personen und Personenvereinigungen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Im Landkreis beziehungsweise der kreisfreien Stadt muss eine regionale Fachkräfteallianz aus den relevanten Akteuren etabliert sein.
  • Wenn Sie regionale Maßnahmen durchführen, müssen diese zentrale Zielstellungen der Fachkräftestrategie Sachsen unterstützen und durch die regionale Fachkräfteallianz im Rahmen des regionalen Budgets priorisiert sein.
  • Für Projekte, die über bestehende Förderprogramme oder gesetzliche Leistungen finanziert werden können, erhalten Sie keine Förderung.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

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Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

01069 Dresden

0351 49100

www.sab.sachsen.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Fachkräfterichtlinie von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, lizen.