Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt)
Worum es geht
Wenn Sie als öffentlicher oder privater Träger innovative und modellhafte Maßnahmen im Wohnungs- und Städtebau planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie bei innovativen und modellhaften Maßnahmen im Wohnungs- und Städtebau. Im Fokus Ihrer Maßnahmen stehen
- Weiterentwicklung der Bau- und Wohnungspolitik,
- Verbesserung des Wissenstransfers,
- Weiterentwicklung nachhaltiger, insbesondere umwelt- und klimagerechter, sozialverträglicher und barrierefreier Planungsansätze und Bauweisen oder
Unterstützung innovativer, modellhafter Projekte und Prozesse im Bereich des zukünftigen Planens, Bauens, Wohnens und der Baukultur.
Sie erhalten die Förderung für
- modellbedingte Mehrkosten für Planung, Vorbereitung, Durchführung, insbesondere Projektmanagement, Prozessbegleitung und Begleitforschung, sowie für Dokumentation und Ähnliches und
- investive Maßnahmen.
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- normalerweise bis zu 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben; ausnahmsweise kann bei Vorhaben von finanzschwachen kommunalen Projektträgern und bei Vorhaben von besonderem Landesinteresse der Zuschuss grundsätzlich auf bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten erhöht werden,
- bei investiven Maßnahmen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten.
- Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme über die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) an das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind öffentliche und private Vorhabenträger.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Projekt weist einen für eine fachliche Beurteilung ausreichenden Verfahrensstand auf.
- Sie stellen die Gesamtfinanzierung des Projektes sicher.
- Sie bekommen die Förderung für Ihre investiven Maßnahmen, sofern deren Umsetzung für die erfolgreiche Durchführung Ihres Modellvorhabens erforderlich ist.
- Sie bekommen keine Förderung für Kosten, die bereits im Rahmen anderer städtebaulich und wohnungswirtschaftlich ausgerichteter Förderprogramme berücksichtigt wurden.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 08.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt) von Bundesministerium für Wirts.