Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt)
Worum es geht
Wenn Sie innovative Vorhaben in den Bereichen Wohnungsbau und Städtebau planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Bund unterstützt innovative Planungen und Maßnahmen im Wohnungsbau und Städtebau.
Gefördert werden:
- die wissenschaftliche Begleitung von Planungs- und Bauvorhaben (Modellvorhaben),
- Fachgutachten,
Initiativen und Fachveranstaltungen sowie
- die Dokumentation guter Beispiele.
- Die Themen werden gemeinsam mit dem zuständigen Ministerium definiert und mit den Ländern abgestimmt.
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der einzelnen Maßnahme und kann bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.
- Die Förderung erfolgt im Rahmen von gesonderten Ausschreibungen. Bewerbungen für Modellvorhaben können Sie beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einreichen.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung des Experimentellen Wohnungs- und Städtebaus ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Antragsberechtigt im Bereich der Modellvorhaben sind Akteure des Wohnungsbaus und Städtebaus.
- Als Antragsteller müssen Sie sich in Abstimmung mit dem jeweiligen Bundesland bewerben.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.04.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt) von Bundesministerium für Wirts.