Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) in Hamburg

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsmarktsituation, zum Sozialschutz und zur Inklusion in Hamburg planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) erhalten.

Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Sie mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei Maßnahmen, die die Arbeitsmarktsituation, den Sozialschutz und die Inklusion in Hamburg nachhaltig verbessern.

Sie können eine Förderung für Maßnahmen bekommen, die folgende Ziele verfolgen:

  • Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung und zu Aktivierungsmaßnahmen für alle Arbeitsuchenden,
  • Förderung einer ausgewogenen Erwerbsbeteiligung von Frauen und Männern und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben,
  • Förderung der Anpassung von Arbeitskräften, Unternehmen und Unternehmerinnen und Unternehmern an den Wandel,
  • Förderung des gleichberechtigten Zugangs zu hochwertiger und inklusiver allgemeiner und beruflicher Bildung,
  • Förderung des lebenslangen Lernens,
  • Förderung der aktiven Inklusion.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang der Maßnahme.
  • Die Antragstellung erfolgt im Rahmen von Wettbewerbsverfahren. Bitte beachten Sie die jeweils aktuellen Ausschreibungen und verwenden Sie für Ihren Antrag bitte die Antragsformulare.
  • Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn der Maßnahmen an die ESF-Plus-Verwaltungsbehörde der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen. Kooperationen von unterschiedlichen Einrichtungen sind ausdrücklich erwünscht. Eine einzelbetriebliche Förderung ist normalerweise nicht möglich.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Projekt muss in Hamburg durchgeführt werden.
  • An Ihrem Projekt nehmen ausschließlich Personen aus Hamburg sowie Beschäftigte von Unternehmen mit einer Beschäftigungsstätte in Hamburg teil.
  • Für Ihr Projekt sind ein detailliertes Projektkonzept sowie Kosten- und Finanzierungspläne erforderlich.
  • In der Projektumsetzung muss die Charta der Grundrechte der Europäischen Union berücksichtigt werden.

Ihr Projekt hat eine Laufzeit von maximal 48 Monaten und Sie berücksichtigen folgende bereichsübergreifenden Grundsätzen des ESF Plus:

  • Gleichstellung der Geschlechter,
  • Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung.
  • Weitere erforderliche Voraussetzungen entnehmen Sie bitte den Leistungsbeschreibungen für die jeweiligen Projekte sowie den Projektantragsformularen zur Beteiligung an den Wettbewerben.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

22083 Hamburg

+49 40 428 63-3229

www.esf-hamburg.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) in Hamburg von Bundesministerium für Wirtsc.