Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) im Saarland – Arbeit und Arbeitsschutz

Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit

Worum es geht

Wenn Sie Vorhaben in den Bereichen Arbeit und Arbeitsschutz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss beantragen.

Das Saarland fördert Sie mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) im Ziel „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ bei Vorhaben aus den Bereichen Arbeit und Arbeitsschutz.

Sie bekommen die Förderung für

Förderaktivitäten im spezifischen Ziel d) Unterstützung von Unternehmen im Wandel und Weiterbildung von Beschäftigten zur Unterstützung der Fachkräftesicherung:

  • Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen (SEAQ),
  • Servicestelle „Next Economy Saar“ (NECO),
  • Servicestelle „Arbeiten und Leben im Saarland“ (ALS),
  • Kompetenz.Lernen.Arbeit+ (KLAR+),
  • Open Educational Ressources (OPER).

Förderaktivitäten im spezifischen Ziel f) Unterstützung am Übergang Schule – Beruf und beim Einstieg in den Beruf:

  • Soziale Arbeit in den Berufsbildungszentren (SA BBZ),
  • Individuelle Begleitung zur Orientierung für (Aus-)Bildung (IndigO),
  • Förderaktivitäten im spezifischen Ziel h) Beratung, Qualifizierung und Beschäftigung von (Langzeit-)Arbeitslosen
  • Qualifizierung, Beschäftigung, Aktivierung, Betreuung (QBA Ü30),
  • Beratung, Orientierung, Coaching (BO Frauen),
  • Qualifizierung, Beschäftigung, Aktivierung, Betreuung (QBA Jugend),
  • Jugendkoordination (Juko),
  • Beratung, Orientierung, Coaching (BO Jugend),
  • Landesintegrationsbegleitung (LIB).
  • Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des ESF+-Zuschusses beträgt bis zu 40 Prozent Ihrer förderfähigen Gesamtausgaben.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechtes mit Sitz beziehungsweise Zweigstelle/Niederlassung im Saarland.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Die Bewilligungsvoraussetzungen richten sich nach der jeweiligen Maßnahme.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 05.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit

66119 Saarbrücken

0681 50100

www.saarland.de/masfg/DE/home/home_node.html

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) im Saarland – Arbeit und Arbeitsschutz von .