Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) im Saarland
Worum es geht
Wenn Sie Vorhaben im Bereich Arbeitsmarkt und Beschäftigung oder Aus- und Weiterbildung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Saarland hat eine eigene Strategie für den Einsatz des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) entwickelt, die im Operationellen Programm des Saarlands für den ESF 2021 bis 2027 dokumentiert ist und sich in der Priorität 1 „Zukunftsfähige Beschäftigte und KMU, Prävention durch Bildung und soziale Integration“ auf folgende spezifischen Ziele konzentriert:
- d) Unterstützung von Unternehmen im Wandel und Weiterbildung von Beschäftigten zur Unterstützung der Fachkräftesicherung (ESO 4.4)
- Unterstützt werden die Entwicklung digitaler Kompetenzen (IB 145), die Anpassung von Arbeitskräften, Unternehmen sowie Unternehmerinnen und Unternehmern an Veränderungen (IB 146), die Förderung der Chancengleichheit und der aktiven Teilhabe an der Gesellschaft (IB 152) sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabe von Drittstaatsangehörigen am Arbeitsmarkt (IB 156).
- Die Umsetzung erfolgt in Förderprogrammen im Bereich der Zwischengeschalteten Stelle F/6 in der Abteilung „Energie-, Industrie- und Dienstleistungspolitik“ – Bereich Weiterbildung.
- f) Unterstützung am Übergang Schule – Beruf und beim Einstieg in den Beruf (ESO 4.6)
- Schwerpunkt ist die gezielte Förderung der Beschäftigung und der sozioökonomischen Integration junger Menschen (IB 136).
- Die Umsetzung erfolgt in Förderprogrammen im Bereich der Zwischengeschalteten Stelle F/6 in der Abteilung „Energie-, Industrie- und Dienstleistungspolitik“ – Bereich Unterstützung am Übergang Schule – Beruf; Einstieg durch Praktikum in Ausbildung (EduPA) und im Bereich der Zwischengeschalteten Stelle F/3 in der Abteilung „Arbeit und Arbeitsschutz“.
- h) Beratung, Qualifizierung und Beschäftigung von (Langzeit-)Arbeitlosen (ESO 4.8)
- Unterstützt werden Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zum Arbeitsmarkt (IB 135), Beschäftigung und der sozioökonomischen Integration junger Menschen (IB 136), Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt und zur Verringerung der geschlechterspezifischen Segregation auf dem Arbeitsmarkt (IB 142), die Entwicklung digitaler Kompetenzen (IB 145), Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabe von Drittstaatsangehörigen am Arbeitsmarkt (IB 156), die soziale Integration von Menschen, die von Armut oder Ausgrenzung bedroht sind, einschließlich der am stärksten benachteiligten und Kindern (IB 163).
- Die Umsetzung erfolgt in Förderprogrammen im Bereich der Zwischengeschalteten Stelle F/3 in der Abteilung „Arbeit und Arbeitsschutz“.
- Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
- Die Höhe des ESF+-Zuschusses beträgt höchstens 40 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten.
- Im Rahmen des ESF+-Programms werden Projektträger grundsätzlich durch ein öffentliches Aufrufverfahren in Form eines „Interessentenaufrufs“ oder durch ein direktes Antragsverfahren ermittelt.
Für die Annahme, Prüfung, Bewilligung und Abwicklung der Anträge sind die folgenden Ministerien zuständig:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit, Referat F/3
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, Referat F/6.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz oder Niederlassung im Saarland.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Ihr Projekt muss
- zur Erreichung der im ESF+-Programm des Saarlands festgelegten Ziele geeignet sein,
- die Achtung der Grundrechte und Einhaltung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) sicherstellen,
- das Thema „Digitaler Wandel“ berücksichtigen,
- im Saarland durchgeführt werden,
- sich an Teilnehmende richten, die ihren Wohnsitz oder Arbeitsort im Saarland haben,
- sich an kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) richten, die ihren Sitz oder eine Niederlassung im Saarland haben.
Als Projektträger müssen Sie
- bisherige Kenntnisse und Erfahrungen unter anderem in der Abwicklung von EU-Fördermaßnahmen, im betroffenen Förderbereich oder auch Kenntnisse über die regionale Wirtschaftsstruktur nachweisen,
- Zertifizierungen des Qualitätsmanagementsystems, der IT-Systeme, der Bonität oder im Nachhaltigkeitsbereich vorlegen,
- ausreichend qualifiziertes Personal einsetzen.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 03.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
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Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit
66119 Saarbrücken
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) im Saarland von Bundesministerium für Wirts.