Europäische territoriale Zusammenarbeit (Interreg) (2021–2027)

Europäische Kommission

Worum es geht

Die Europäische Union unterstützt die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten innerhalb der EU sowie zwischen den EU-Mitgliedstaaten und angrenzenden Drittländern, Partnerländern, sonstigen Gebieten beziehungsweise überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG) aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Im Rahmen der europäischen territorialen Zusammenarbeit werden folgende Maßnahmen mitfinanziert:

  • die grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen angrenzenden Regionen zur Förderung der integrierten Regionalentwicklung („Interreg A“),
  • transnationale und maritime Zusammenarbeit in größeren transnationalen Gebieten oder im Umkreis von Meeresbecken mit dem Ziel einer stärkeren territorialen Integration („Interreg B“),
  • interregionale Zusammenarbeit zur Stärkung der Effektivität der Kohäsionspolitik („Interreg C“),
  • Zusammenarbeit der Gebiete in äußerster Randlage zur Erleichterung ihrer regionalen Integration in ihrer Nachbarschaft („Interreg D“),
  • Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung beteiligt sich finanziell an den Kooperationsprogrammen.
  • Die Maßnahmen werden in Form von Kooperationsprogrammen durchgeführt. Art und Umfang der Förderung werden in den Kooperationsprogrammen festgelegt.
  • Die teilnehmenden Länder benennen Verwaltungs-, Bescheinigungs- und Prüfbehörden, die für die Durchführung der Programme verantwortlich sind.
  • Ansprechpartner in Deutschland ist das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR).

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Die Antragsberechtigung für spezifische Vorhaben ergibt sich aus den jeweiligen regionalen Kooperationsprogrammen.

Neben den Mitgliedstaaten der Europäischen Union können sich auch benachbarte Drittstaaten an den Kooperationsprogrammen beteiligen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.04.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)

53179 Bonn

www.bbsr.bund.de

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Europäische territoriale Zusammenarbeit (Interreg) (2021–2027) von Bundesministe.