EULLE –  Förderung von Investitionen zur Einkommensdiversifizierung (FID)

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

Worum es geht

Wenn Sie als Landwirtin und Landwirt in Einkommensquellen außerhalb der Landwirtschaft investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als landwirtschaftliches Unternehmen, wenn Sie zusätzliche Einkommensquellen aus selbstständiger Tätigkeit in nichtlandwirtschaftlichen Wirtschaftsbereichen erschließen. Die Förderung erfolgt im Rahmen des Entwicklungsprogramms „Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung“ – Nicht-flächen- und nicht-tierbezogene Maßnahmen (VV EPLR EULLE).

Sie erhalten die Förderung unter anderem für Investitionen in

  • Energieerzeugungsanlagen aus nachwachsenden Rohstoffen, wenn sie nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nicht begünstigt werden können,
  • Fremdenverkehr (Urlaub auf Bauern- und Winzerhöfen),
  • bäuerliche Gastronomie,
  • Einzelhandel,
  • bäuerliches Handwerk,

Familien- und Altenbetreuung sowie

  • die Einrichtung von Hofläden zur Direktvermarktung.
  • Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 25 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 200.000. Sie können die Förderung ab einem Investitionsvolumen von EUR 10.000 erhalten.
  • Ihren Antrag auf die Förderung reichen Sie bitte beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel ein.
  • Die Auswahl der zu fördernden Anträge findet in sogenannten Auswahlverfahren an bestimmten festgelegten Terminen statt.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU sowie Kooperationen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Ihr Unternehmen muss

  • mehr als 25 Prozent seiner Umsatzerlöse durch landwirtschaftliche Erzeugnisse erwirtschaften und
  • die Mindestgröße nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (Paragraf 1 Absatz 2 ALG) erreichen oder überschreiten oder
  • als landwirtschaftlicher Betrieb unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen.
  • Ihre positiven Einkünfte dürfen im Durchschnitt der letzten 3 Einkommenssteuerbescheide die Summe von EUR 200.000 pro Jahr nicht überschritten haben (Prosperitätsgrenze).
  • Sie müssen ihre beruflichen Fähigkeiten für eine ordnungsgemäße Führung des Betriebs sowie die Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens und Ihres Investitionskonzeptes nachweisen.
  • Wenn Sie im Bereich „Urlaub auf dem Bauern- und Winzerhof“ investieren, dürfen Sie die Gesamtkapazität von 25 Gästebetten nicht überschreiten.
  • Sie müssen die geförderten Grundstücke, Bauten und baulichen Anlagen 12 Jahre nach Fertigstellung und Maschinen, technische Einrichtungen und Geräte 5 Jahre nach Lieferung dem Zuwendungszweck entsprechend verwenden und dürfen sie nicht veräußern.
  • Unternehmen, an denen die öffentliche Hand mit mehr als 25 Prozent des Eigenkapitals beteiligt ist, und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Gemeinschaft von der Förderung ausgeschlossen.
  • Es gelten die Bestimmungen des Entwicklungsprogramms „Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung“ – Nicht-flächen- und nicht-tierbezogene Maßnahmen (VV EPLR EULLE).

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel

54470 Bernkastel-Kues

06531 9560

www.dlr-mosel.rlp.de

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter EULLE –  Förderung von Investitionen zur Einkommensdiversifizierung (FID) von Bu.