ESF Plus RL 2021–2027 Hochschule und Forschung – B – Nachwuchsforschungsgruppen

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Worum es geht

Wenn Sie Vorhaben für Nachwuchsforschende – vor allem für Frauen – durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Sachsen fördert mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus Ihre Maßnahmen zur Ausschöpfung der individuellen Bildungspotenziale von akademischen Fachkräften, vor allem von Frauen.

Sie erhalten die Förderung für Nachwuchsforschungsgruppen, die akademische Nachwuchskräfte durch gemeinsame Forschungsarbeit zum Wissens- und Technologietransfer und zur Netzwerkbildung zwischen sächsischen Hochschulen und Unternehmen sowie zur Lehre befähigen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben und Kosten für eine Laufzeit normalerweise von bis zu 3 Jahren.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Reichen Sie zunächst Vorhabensideen bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) zu festgelegten Stichtagen ein. Wenn das Vorhaben als förderungswürdig eingestuft wird, werden Sie zur Einreichung des Antrags aufgefordert. Den Antrag stellen Sie über das SAB-Förderportal.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Hochschulen in Sachsen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Zur Zielgruppe Ihrer Maßnahme gehören Nachwuchsforschende, die

  • ihr Studium oder ihre Promotion höchstens 6 Jahre vor Einreichung des Projektvorschlags zur Förderung der Nachwuchsforschungsgruppe beendet haben oder
  • den Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens unter Abgabe der Dissertation gestellt haben oder
  • Meisterschülerinnen oder Meisterschüler an Kunsthochschulen sind.
  • Sie müssen Ihre Nachwuchsforschungsgruppe aus Vorhaben einer einzelnen oder mehrerer kooperierender Hochschulen bilden, die aus mindestens 3 Nachwuchsforschenden besteht.
  • Arbeiten in Ihrer Nachwuchsforschungsgruppe bis zu 5 Nachwuchsforschende, kann eine Forschende oder ein Forschender über 54 Jahre alt sein. Arbeiten in Ihrer Nachwuchsforschungsgruppe mehr als 5 Nachwuchsforschenden, können 2 Forschende über 54 Jahre alt sein. Bei diesen Personen gelten nicht die Fristen zur Beendigung des Studiums oder der Promotion.
  • Sie sprechen weibliche Promovierende sowohl durch gezielte Akquise als auch durch Etablierung von Vorhaben in Fachbereichen mit höheren Frauenanteilen an.
  • Sie müssen bei der Konzipierung von Nachwuchsforschungsgruppen auf eine geschlechterparitätische Besetzung achten.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

01069 Dresden

+49 351 4910-0

www.sab.sachsen.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter ESF Plus RL 2021–2027 Hochschule und Forschung – B – Nachwuchsforschungsgruppen .