ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027 – D – Vorhaben zur Förderung des Zugangs von Frauen zum beruflichen Aufstieg
- Förderart
- Zuschuss
- Region
- Sachsen
- Bereich
- Frauenförderung, Arbeit, Beratung
- Fördergeber
- Sächisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
- Stand
- 01.03.2026
Worum es geht
Wenn Sie Vorhaben zur Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen an beruflichen Entscheidungspositionen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Sachsen fördert mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) Plus Ihre Maßnahmen zur lebensphasenorientierten Unterstützung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen an Entscheidungspositionen im Erwerbsleben.
Sie erhalten die Förderung für die Etablierung neuer oder die Ausweitung bestehender Vorhaben, die (angehende) weibliche Fach- und Führungskräfte bei der gezielten Planung und Verfolgung ihres individuellen Karrierewegs unterstützen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 85 Prozent der förderfähigen Kosten für eine Dauer von bis zu 2 Jahren. Der Höchstbetrag liegt normalerweise bei EUR 180.000.
Ihre förderfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 50.000 betragen.
Stellen Sie Ihren Förderantrag vor Beginn des Vorhabens zu festgelegten Stichtagen über das SAB-Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Träger der Maßnahmen in Form natürlicher Personen mit Unternehmereigenschaft, juristischer Personen oder Personenvereinigungen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen über Genderkompetenz verfügen.
- Sie müssen ein fachlich fundiertes Konzept zur Ausgestaltung des Vorhabens vorlegen.
- Ihr Vorhaben muss Angebote für Mentoring beziehungsweise Coaching zum Wissens- und Erfahrungstransfer sowie zur Ressourcen- und Potenzialentwicklung für die Teilnehmenden beinhalten.
- Zur Zielgruppe Ihrer Maßnahme gehören Frauen mit beruflichen und akademischen Abschlüssen, die berufliche beziehungsweise akademische Karriereschritte anstreben oder verantwortliche Positionen insbesondere mit Personal- oder Budgetverantwortung übernommen haben.
- Weiterbildungskurse zum Erwerb zusätzlicher berufsbezogener Fähigkeiten und Fertigkeiten werden nicht gefördert.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027 – D – Vorhaben zur .
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