ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027 – C – Vorhaben zur Förderung der Beteiligung am Arbeitsmarkt

Sächisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen zur Förderung der gleichberechtigten Beteiligung von Frauen am Erwerbsleben durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Sachsen fördert mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) Plus Ihre Vorhaben zur Förderung der gleichberechtigten Erwerbsbeteiligung von Zielgruppen mit erschwerten Rahmenbedingungen, typischen Brüchen und Verzögerungen in den Erwerbsbiografien sowie der Vereinbarkeit von Beruf und Familie beziehungsweise Pflege.

Sie erhalten die Förderung für

Kontaktstellen Frau und Beruf sowie

  • Vorhaben zur Erhöhung der Arbeitsmarktnähe von Migrantinnen.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt

  • für Kontaktstellen Frau und Beruf bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben und normalerweise bis zu EUR 125.000 pro Jahr für die Dauer von insgesamt bis zu 2 Jahren;
  • für Vorhaben zur Erhöhung der Arbeitsmarktnähe von Migrantinnen im Jahr 2023 bis zu 95 Prozent der förderfähigen Ausgaben und ab 2024 bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben für bis zu 2 Jahre. Der Höchstbetrag liegt normalerweise bei EUR 190.000.
  • Ihre förderfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 50.000 betragen.
  • Stellen Sie Ihren Förderantrag vor Beginn des Vorhabens zu festgelegten Stichtagen über das SAB-Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Träger der Maßnahmen in Form natürlicher Personen mit Unternehmereigenschaft oder juristischer Personen oder Personenvereinigungen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen über Genderkompetenz verfügen.
  • Sie müssen ein fachlich fundiertes Konzept zur Ausgestaltung des Vorhabens vorlegen.
  • Zu Ihrer Zielgruppe gehören Personen mit dem Geschlechtseintrag weiblich. Im Bereich Kontaktstellen Frau und Beruf gehören auch Männer in vergleichbaren Lebenslagen wie alleinerziehende Väter zu den Begünstigten Ihrer Maßnahme.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

01069 Dresden

0351 49100

www.sab.sachsen.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027 – C – Vorhaben zur .