ESF Plus – Gründungsberatung

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Förderart
Zuschuss
Region
Sachsen
Stand
21.02.2026

Worum es geht

Wenn Sie ein Unternehmen gründen oder übernehmen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss für eine Beratung bekommen.

Der Freistaat Sachsen fördert Beratungsleistungen in der Vorgründungsphase, wenn Sie ein Unternehmen gründen oder übernehmen. Das gilt auch bei einer freiberuflichen Tätigkeit.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt

bei Gründungsberatungen EUR 400,00 je Tagwerk bis maximal 5 Tagwerke und

  • bei Beratungen zu Unternehmensnachfolgen bis zu EUR 500,00 je Tagwerk bis maximal 10 Tagwerke.
  • Reichen Sie Ihren Antrag vor Beginn der Beratung und spätestens 2 Monate nach Erstellung einer Beratungsempfehlung durch eine fachkundige Stelle über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ein.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Sie dürfen das Unternehmen bis zur Bewilligung der Fördermittel noch nicht gegründet oder übernommen haben. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Gewerbeanzeige oder die Meldung beim Finanzamt.

Sie verfügen über eine dem Gründungsvorhaben dienliche Vorbildung, wie

  • Berufserfahrung aus einer vorherigen Selbstständigkeit oder einer Tätigkeit in leitender Funktion,
  • eine berufliche Aus- oder Fortbildung, Meisterausbildung oder ein Studium, in denen nicht länger als 2 Jahre vor Antragstellung nachweislich kaufmännische oder betriebswirtschaftliche Fachinhalte vermittelt wurden,
  • nicht länger als 12 Monate vor Antragstellung erworbenes gründungsrelevantes Basiswissen.
  • Sie legen ein individuelles Gründungs- oder Unternehmenskonzept und eine Beratungsempfehlung vor.

Die Beratungsleistungen

  • beziehen sich auf Ihr Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen,
  • werden von selbstständigen Beraterinnen und Beratern durchgeführt,
  • umfassen auch eine Prüfung des Gründungs- oder Unternehmenskonzepts,
  • beziehen sich auf wirtschaftliche, technische, finanzielle, organisatorische, soziale und ökologische Fragen des Gründungsvorhabens, geben Entscheidungshilfen für die Vorbereitung und Durchführung des Gründungsvorhabens oder der Übernahme eines Unternehmens, entwickeln konkrete Handlungsempfehlungen und leiten zu ihrer Umsetzung an,
  • umfassen mindestens 2 Tagwerke (ein Tagwerk entspricht 8 Stunden).

Sie erhalten keine Förderung, wenn Sie

bereits im Nebenerwerb selbstständig tätig sind oder

sich mit einem Unternehmen der Wirtschaftsprüfung, Unternehmens- oder Wirtschaftsberatung, mit einer Steuerberaterkanzlei, Rechtsanwaltskanzlei oder einem Notariat selbstständig machen möchten.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

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Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

01069 Dresden

+49 351 4910-0

www.sab.sachsen.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter ESF Plus – Gründungsberatung von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschut.

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