Erschwernisausgleich in geschützten Teilen von Natur und Landschaft (Richtlinie Erschwernisausgleich)
Worum es geht
Wenn Ihnen als landwirtschaftlichem Unternehmen durch Einschränkungen in der Bewirtschaftung von Grünland in Naturschutzgebieten oder Landschaftsschutzgebieten zusätzliche Kosten und Einkommensverluste entstehen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen finanziellen Ausgleich erhalten.
Das Land Bremen gewährt Ihnen einen Ausgleich, wenn die Bewirtschaftung von Grünland in Naturschutzgebieten oder Landschaftsschutzgebieten erschwert ist.
Die Förderung erhalten Sie für landwirtschaftlich genutzte Dauergrünlandflächen in besonders geschützten Gebieten wie
Fauna-Flora-Habitat-Gebiete,
Europäische Vogelschutzgebiete und
- weitere Naturschutzgebiete, die der Verbesserung der ökologischen Kohärenz des Schutzgebietsnetzes Natura 2000 dienen.
- Sie erhalten die Förderung für den Ausgleich zusätzlicher Kosten und Einkommensverluste.
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art der Erschwernis.
- Die Bagatellgrenze beträgt EUR 150,00.
- Stellen Sie Ihren Erstantrag innerhalb von 3 Monaten nach Inkrafttreten der Vorschrift, die Ihre Erschwernis begründet, online über ANDI (Agrarförderung Niedersachsen Digital) bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Ihren Folgeantrag stellen Sie bis zum 15.5. für das laufende Kalenderjahr bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der KMU-Definition der EU, die in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätig sind.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihre Fläche muss mindestens 0,5 Hektar und bei Biotopen mindestens 0,25 Hektar je bewirtschaftender Person betragen.
- Sie müssen die landwirtschaftlichen Maßnahmen, vor allem die Bodenbearbeitung, die Beweidung, die Düngung oder die Mahdzeitpunkte, ausreichend dokumentieren.
- Ausgeschlossen von der Förderung sind Flächen, für die Sie eine Entschädigung nach § 68 Absatz 1 bis 3 Bundesnaturschutzgesetz erhalten.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Erschwernisausgleich in geschützten Teilen von Natur und Landschaft (Richtlinie .