ERP-Förderkredit für KMU ohne Haftungsfreistellung

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Worum es geht

Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Investitionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen von bis zu 25 Millionen EUR erhalten.

Die KfW-Bankengruppe unterstützt gewerbliche Unternehmen, Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler bei der Finanzierung von Gründungen, Nachfolge und Vorhaben im In- und Ausland.

Sie erhalten die Förderung als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) zum Beispiel zur Finanzierung in den folgenden Bereichen:

Anschaffungen (Investitionen)

Anlagen und Maschinen

Grundstücke und Gebäude

Baukosten

Einrichtungsgegenstände

Firmenfahrzeuge

Betriebs- und Geschäftsausstattung

immaterielle Investitionen (Lizenzen und Patente)

Software

Laufende Kosten (Betriebsmittel)

liquide Mittel

Personalkosten

Mieten

Marketingkosten

Beratungskosten

Material- und Warenlager

Unternehmensnachfolge und -beteiligung

  • Sie erhalten die Förderung als Darlehen.
  • Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 25 Millionen EUR pro Vorhaben. Sie können damit 100 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten finanzieren.
  • Sie stellen Ihren Antrag auf Förderung vor Beginn Ihres Vorhabens bei Ihrer Hausbank. Diese leitet Ihren Antrag an die KfW Bankengruppe weiter.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Bei Vorhaben im Inland sind antragsberechtigt:

  • in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden,
  • in- und ausländische Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler.

Bei Vorhaben im Ausland sind antragsberechtigt:

  • deutsche Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einzelunternehmerinnen und -unternehmer sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler mit Sitz in Deutschland,
  • Tochtergesellschaften oben genannter deutscher Unternehmen mit Sitz im Ausland sowie
  • Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung.
  • Sie gelten als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU mit weniger als 250 Mitarbeitenden, einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen EUR oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen EUR.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar sein und die im Investitionsland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Umschuldungen beziehungsweise Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben, Treuhandkonstruktionen, stille Beteiligungen, Vermögensübertragungen, Finanzierungen von Wohngebäuden sowie Finanzinvestitionen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

60325 Frankfurt am Main

+49 800 539-9001 (Anrufzeiten: Montag bis Freitag 08:00 – 18:00 Uhr)

www.kfw.de

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter ERP-Förderkredit für KMU ohne Haftungsfreistellung von Bundesministerium für Wir.