ERP-Förderkredit für KMU mit Haftungsfreistellung
Worum es geht
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Investitionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen von bis zu 25 Millionen EUR erhalten.
Die KfW-Bankengruppe unterstützt gewerbliche Unternehmen, Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler bei der Finanzierung von Nachfolge und Vorhaben im In- und Ausland.
Sie erhalten die Förderung als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) zum Beispiel zur Finanzierung in den folgenden Bereichen:
Anschaffungen (Investitionen)
Anlagen und Maschinen
Grundstücke und Gebäude
Baukosten
Einrichtungsgegenstände
Firmenfahrzeuge
Betriebs- und Geschäftsausstattung
immaterielle Investitionen (Lizenzen und Patente)
Software
Laufende Kosten (Betriebsmittel)
liquide Mittel
Personalkosten
Mieten
Marketingkosten
Beratungskosten
Material- und Warenlager
Unternehmensnachfolge und -beteiligung
- Für Finanzierungspartner (Banken und Sparkassen) ist eine Haftungsfreistellung von 50 Prozent möglich. Das bedeutet, die KfW vereinbart mit Ihrer Bank eine Risikoverteilung. Das Kreditausfallrisiko übernimmt mit 50 Prozent die KfW und die restlichen 50 Prozent trägt Ihre Bank. Häufig sind Banken erst durch diese Risikoübernahme zur Finanzierung eines Vorhabens bereit. Als Kreditnehmer haften Sie zu 100 Prozent für die Rückzahlung.
- Sie erhalten die Förderung als Darlehen.
- Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 25 Millionen EUR pro Vorhaben für Investitionen, Übernahmen und Beteiligungen und maximal 7,5 Millionen EUR für Betriebsmittel und Warenlager. Sie können damit 100 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten finanzieren. Wenn Ihr Kredit für Betriebsmittel und Warenlager die Summe von 2 Millionen EUR übersteigt, ist der Kreditbetrag auf maximal 30 Prozent der Bilanzsumme der Unternehmensgruppe begrenzt.
- Sie stellen Ihren Antrag auf Förderung vor Beginn Ihres Vorhabens bei Ihrer Hausbank. Diese leitet Ihren Antrag an die KfW Bankengruppe weiter.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Bei Vorhaben im Inland sind antragsberechtigt:
- in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden,
- in- und ausländische Einzelunternehmerinnen und -unternehmer sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler.
Bei Vorhaben im Ausland sind antragsberechtigt:
- deutsche Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einzelunternehmerinnen und -unternehmer sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler mit Sitz in Deutschland,
- Tochtergesellschaften oben genannter deutscher Unternehmen mit Sitz im Ausland sowie
- Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung.
- Ihr Unternehmen muss grundsätzlich seit mindestens 2 Jahren am Markt aktiv sein.
- Sie gelten als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU mit weniger als 250 Mitarbeitenden, einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen EUR oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen EUR.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar sein und die im Investitionsland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.
- Von der Förderung ausgeschlossen sind Umschuldungen beziehungsweise Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben, Treuhandkonstruktionen, stille Beteiligungen, Vermögensübertragungen, Finanzierungen von Wohngebäuden sowie Finanzinvestitionen.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
60325 Frankfurt am Main
+49 800 539-9001 (Anrufzeiten: Montag bis Freitag 08:00 – 18:00 Uhr)
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter ERP-Förderkredit für KMU mit Haftungsfreistellung von Bundesministerium für Wirt.