Erhaltung von Kulturdenkmalen

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Worum es geht

Wenn Sie ein Kulturdenkmal besitzen und Erhaltungsmaßnahmen durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei der Sicherung und dem Erhalt von Kulturdenkmalen.

Sie können eine Förderung für folgende Maßnahmen erhalten:

  • unaufschiebbare Sicherungsmaßnahmen an Bau- und Kunstdenkmalen,
  • Erhaltungsmaßnahmen (handwerkliche Leistungen) an genutzten Kulturdenkmalen,
  • Erneuerung/Rekonstruktion historischer Bauteile,
  • Erhaltungs- und Pflegemaßnahmen an Gründenkmalen,
  • Konservierungs- und Restaurierungsmaßnahmen an Bau- und Kunstdenkmalen sowie deren künstlerischer Ausstattung,
  • Gutachten, Bauaufnahmen, Dokumentationen entsprechend den denkmalfachlichen Vorgaben.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang Ihrer Maßnahme.
  • Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis spätestens zum 30.6. des laufenden Haushaltsjahres an das Landesamt für Denkmalpflege.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Sie als Eigentümerin und Eigentümer, Besitzerin und Besitzer oder Verfügungsberechtige und Verfügungsberechtigter von Kulturdenkmalen in Schleswig-Holstein.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihre zu fördernde Maßnahme muss im erheblichen Interesse von Denkmalschutz und Denkmalpflege stehen.
  • Sie müssen die Finanzierung der Gesamtmaßnahme sicherstellen.
  • Fördermittel der EU, des Bundes und von Dritten müssen Sie vorrangig in Anspruch nehmen.
  • Sie dürfen mit der zu fördernden Maßnahme erst beginnen, nachdem Sie den Bescheid erhalten haben.
  • Bei denkmalschutzbedingten Baumaßnahmen müssen Sie die fachlich zuständige technische staatliche Verwaltung beteiligen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 08.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein

24103 Kiel

+49 431 696 776-0

www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/LD/ld_node.html

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Erhaltung von Kulturdenkmalen von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschu.