Erhaltung und Instandsetzung von Kulturdenkmälern (Denkmalförderrichtlinie – DFRL)

Ministerium für Bildung und Kultur (MBK)

Worum es geht

Wenn Sie ein Kulturdenkmal im Saarland nach den Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes des Landes erhalten und instand setzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Saarland unterstützt Sie bei Maßnahmen für die Erhaltung und Instandsetzung von Kulturdenkmälern.

Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:

  • Erhaltungsmaßnahmen am historischen Baubestand,
  • Wiederherstellung ehemals vorhandener Einzelelemente,
  • Konservierung und Restaurierung an Werken der architekturbezogenen Kunst und beweglichen, denkmalwerten Ausstattung,
  • Sicherung oberirdischer, archäologischer Befunde und Wiederaufbau mit Originalsubstanz,
  • Regenerierung und Kultivierung historischer Garten- und Parkanlagen sowie
  • Bauaufnahmen, Dokumentationen, Prospektionen, Gutachten und Ähnliches.
  • Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe der Landesförderung beträgt normalerweise höchstens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch höchstens EUR 10.000 je Maßnahme.
  • Wenn Ihre Maßnahme aus Drittmitteln (beispielsweise der Deutschen Stiftung Denkmalschutz) gefördert wird, aber nur mit einer Kofinanzierung des Landes ausfinanziert werden kann, richtet sich der Fördersatz der Landesförderung nach der Höhe der erforderlichen Kofinanzierung.
  • Eine Vollfinanzierung ist in Ausnahmefällen und nur dann möglich, wenn Sie bestimmte Bedingungen erfüllen.
  • Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 500,00.
  • Sie bringen einen Eigenanteil von normalerweise 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben auf.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an das Landesdenkmalamt.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

Eigentümerinnen und Eigentümer eines Kulturdenkmals sowie

Personen, die durch die Zustimmung der Eigentümerin und des Eigentümers berechtigt sind.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihre Maßnahme muss denkmalrechtlich beziehungsweise baurechtlich genehmigt sein. Bei genehmigungsfreien Maßnahmen müssen Sie sich mit dem Landesdenkmalamt abstimmen.
  • Das Landesdenkmalamt muss die ausgeführten Arbeiten abnehmen.
  • Ihr Kulturdenkmal muss sich im Saarland befinden. Handelt es sich um ein bewegliches Kulturdenkmal, können Sie die Förderung nur bekommen, wenn es überwiegend im Saarland aufbewahrt oder betrieben wird.
  • Sie dürfen mit der Maßnahme vor Erteilung des Zuwendungsbescheids noch nicht beginnen.
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die ausschließlich der laufenden Unterhaltung des Kulturdenkmals dienen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 08.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Erhaltung und Instandsetzung von Kulturdenkmälern (Denkmalförderrichtlinie – DFR.