Entwicklung digitaler Technologien

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Worum es geht

Wenn Sie im Verbund mit anderen Partnern Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte im Bereich digitaler Technologien durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Sie bei Ihrem vorwettbewerblichen Verbundprojekt. Insbesondere Vorhaben mit Leuchtturmcharakter, die technologische Machbarkeit, wirtschaftliche Umsetzbarkeit und den Nutzen neuer, innovativer digitaler Technologien und Anwendungen demonstrieren, werden gefördert.

Die Förderung adressiert die Schwerpunktbereiche „Technologien“, „Anwendungen“ und „Ökosysteme“. Diese setzen aufeinander auf und bilden in ihrer Kombination den Rahmen für die angestrebten Projekte:

  • Technologien: Methoden der KI-Entwicklung, neueste Kommunikationstechnologien, Bausteine/Komponenten für IT-Sicherheitstechnologien, Daten-Technologien, Quanten-Computing-Software, Geoinformationssysteme (GIS) und Umweltdatentechnologien, Digitalisierung der Wirtschaft
  • Anwendungen: Digitale Produktion (Industrie 4.0), digitale Nachhaltigkeit, intelligente Lebens- und Arbeitsumgebungen, intelligente Systeme zur Krisenprävention und -bewältigung
  • Ökosysteme: Entwicklung volkswirtschaftlich relevanter „Ökosysteme“, um den Transfer neuer Technologien und Anwendungen in die breite wirtschaftliche Nutzung, insbesondere den Mittelstand, zu beschleunigen.
  • Zudem werden spezifische, begleitende Forschungsaktivitäten gefördert.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise 3 Jahren.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • für Unternehmen – je nach Anwendungsnähe – bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten,
  • für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Als kleines oder mittleres Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten.
  • Zur Umsetzung des Programms werden zu einzelnen Schwerpunkten Förderaufrufe mit Angaben zum Förderverfahren im Internet veröffentlicht. Ihre Projektskizzen richten Sie bitte an den DLR-Projektträger. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, öffentliche Einrichtungen und Verbände sowie Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und sonstige Einrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungsinteresse und mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland.

Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:

  • Ihr Verbundvorhaben muss vorwettbewerblich ausgerichtet sein, ein besonders hohes Innovationspotenzial aufweisen und neue, verwertbare digitale Anwendungen ermöglichen.
  • Ihre Arbeiten sind grundsätzlich in der Bundesrepublik Deutschland durchzuführen.
  • Neben der Projektdurchführung führen Sie übergreifende nationale, europäische und internationale Kooperationen sowie Wissens- und Technologietransfer durch.
  • Ihr Vorhaben muss die Ergebnisse vorrangig in der Bundesrepublik Deutschland, der Schweiz oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) nutzen, zu marktwirksamen Innovationen beitragen und über ein großes Marktpotenzial für Deutschland, Schweiz und Europa verfügen.
  • Forschungseinrichtungen, die vom Bund/oder den Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

Vorhaben im Bereich der Grundlagenforschung,

Infrastrukturmaßnahmen sowie

Neuentwicklungen von innerbetrieblich genutzten Basiskomponenten.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Entwicklung digitaler Technologien von Bundesministerium für Wirtschaft und Klim.