Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

Worum es geht

Wenn Sie als Schulträger Projekte zur Modernisierung von Schulen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Investitionen in die energetische Sanierung und Optimierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur.

Gefördert werden Maßnahmen an Schulen in öffentlicher Trägerschaft einschließlich der mit der Schule verbundenen Schulwohnheime sowie schulisch genutzter Sport- und Schwimmhallen.

Sie können auch eine Förderung für einen Ersatzbau erhalten, wenn eine Sanierung unwirtschaftlich ist.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind finanzschwache Gemeinden sowie Städte und Kreise als Träger öffentlicher allgemeinbildender und berufsbildender Schulen sowie der Förderzentren.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Das zu sanierende Gebäude muss bei Beginn des Investitionsvorhabens mindestens 10 Jahre alt sein.

Ihre Kommune ist als finanzschwach einzustufen, weil sie

zu den Konsolidierungshilfekommunen gehört oder

  • Fehlbetragszuweisungen des Landes erhalten hat.
  • Sie weisen für die Dauer der Zweckbindungsfrist ein öffentliches Bedürfnis für die zu fördernde Schule nach.
  • Sie decken mit Ihrem Vorhaben einen langfristig bestehenden Bedarf ab.
  • Mit Ihrem Vorhaben müssen Sie nach dem 30.6.2015 begonnen haben oder beginnen.
  • Das Investitionsvorhaben darf nicht bereits im Rahmen eines anderen Förderprogramms gefördert werden.
  • Die vorgesehenen investiven Maßnahmen erfüllen mindestens die Anforderungen der Energieeinsparverordnung.
  • Nicht förderfähig sind Windenergie- und Photovoltaikanlagen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

24143 Kiel

0431 99052790

www.ib-sh.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur von Bundesminist.