ELR-Kombi-Darlehen

L-Bank

Worum es geht

Wenn Sie als Unternehmen mit höchstens 100 Beschäftigten für ein Investitionsvorhaben bereits einen Zuschuss aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) bekommen, können Sie für Ihren restlichen Finanzierungsbedarf ein Darlehen bekommen.

Die L-Bank unterstützt in Zusammenarbeit mit der KfW Sie als Unternehmen bei allen privat-gewerblichen Vorhaben, die bereits durch einen Zuschuss aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) in den Schwerpunkten „Arbeiten“ oder „Grundversorgung“ gefördert werden, wenn ein weiterer Finanzierungsbedarf besteht.

Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:

  • Kauf von Betriebsgrundstücken,
  • Kauf von Gebäuden,
  • Baumaßnahmen (Neubau, Umbau, Sanierung, Modernisierung),

Maschinen und Betriebseinrichtungen sowie

  • Betriebsmittel und Warenlager.
  • Sie bekommen die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen.
  • Die Höhe des Darlehens beträgt maximal EUR 5 Millionen. Damit können Sie – zusammen mit dem ELR-Zuschuss – bis zu 100 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten finanzieren.
  • Wenn Ihr Unternehmen weniger als 5 Jahre am Markt aktiv ist, erhalten Sie eine höhere Zinsverbilligung als ein etabliertes Unternehmen (Zinsbonus).
  • Falls Sie nicht über ausreichende Kreditsicherheiten verfügen, kann Ihre Hausbank im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens eine 50-prozentige Bürgschaft (Kombi-Bürgschaft 50) bei der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg bis zu einer Bürgschaftsobergrenze von maximal EUR 2 Millionen zu besonderen Konditionen beantragen. Reicht die 50-prozentige Bürgschaft nicht aus, übernimmt die Bürgschaftsbank bis zu einem Bürgschaftsbetrag von EUR 2 Millionen gegebenenfalls auch höhere Risikoanteile (bis zu 80 Prozent).
  • Für Beträge über EUR 2 Millionen bis EUR 15 Millionen ist die L-Bank zuständig.
  • Sie beantragen das ELR-Kombi-Darlehen bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Förderantrag wird von dort an die L-Bank weitergeleitet.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen. Das sind normalerweise gewerbliche Unternehmen oder Angehörige der Freien Berufe.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Betrieb erfüllt die KMU-Kriterien der EU.
  • Sie haben weniger als 100 Beschäftigte.
  • Ihr Unternehmenssitz oder Ihre Betriebsstätte liegt in Baden-Württemberg.
  • Sie üben eine wirtschaftliche (gewerbliche) oder selbstständige freiberufliche Tätigkeit aus.
  • Als natürliche Person müssen Sie fachlich und kaufmännisch für die unternehmerische Tätigkeit qualifiziert sein.
  • Ihr Vorhaben erfüllt die Voraussetzungen des ELR-Programms.
  • Ihr Investitionsvorhaben wurde in das ELR-Programm eingeplant.
  • Sie beginnen mit dem Vorhaben erst, nachdem die L-Bank die beantragte ELR-Förderung bewilligt hat.
  • Ihr Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar sein und die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.

Nicht gefördert werden

  • Unternehmen in Schwierigkeiten,
  • wohnwirtschaftliche Vorhaben,
  • Umschuldungen und Nachfinanzierungen von bereits begonnenen beziehungsweise abgeschlossenen Vorhaben,
  • Sanierungsfälle,
  • stille Beteiligungen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

L-Bank

70174 Stuttgart

+49 711 122 234-5

www.l-bank.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter ELR-Kombi-Darlehen von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, lizensi.