Eigenheimförderung für große Familien
Worum es geht
Wenn Sie Wohneigentum neu bauen oder erstmalig kaufen, um es selbst zu nutzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Darlehen und Zuschüsse erhalten.
Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Sie als Privathaushalt bei der Bildung von selbst genutztem Wohneigentum, sofern Ihr Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet.
Sie bekommen die Förderung für den Neubau und den erstmaligen Kauf von Wohneigentum in Hamburg innerhalb von 2 Jahren nach Fertigstellung (Ersterwerb).
Sie bekommen die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen, Zuschüsse für energiesparendes Bauen und Aufwendungsdarlehen. Das Aufwendungsdarlehen mindert Ihre laufende Belastung nach Einzug in das Objekt.
Die Höhe des Baudarlehens beträgt je nach Höhe Ihres Einkommens zwischen 420,00 EUR und 1.050 EUR je Quadratmeter Wohnfläche. Unter bestimmten Voraussetzungen (zum Beispiel für Familien und Schwerbehinderte) werden Zuschläge gewährt.
Die Höhe der Zuschüsse beträgt für ein
- IFB-Effizienzhaus 40 ohne Wärmerückgewinnung 57,00 EUR je Quadratmeter,
- IFB-Effizienzhaus 40 mit Wärmerückgewinnung 140,00 EUR je Quadratmeter,
- IFB-Passivhaus 140,00 EUR je Quadratmeter,
- IFB-Niedrigstenergiehaus 151,00 EUR je Quadratmeter,
- IFB-Effizienzhaus-Plus 164,00 EUR je Quadratmeter.
- Die Höhe des Aufwendungsdarlehens beträgt zwischen 1,60 EUR (in den ersten 4 Jahren) und 0,40 EUR (in den letzten 4 Jahren) je Quadratmeter Wohnfläche. Es wird in halbjährlichen Teilbeträgen über maximal 16 Jahre ausgezahlt.
- Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens an die Hamburgische Investitions- und Förderbank.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenze nach § 8 Absatz 2 des Hamburgischen Wohnraumförderungsgesetzes um nicht mehr als 70 Prozent überschreitet.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Die Größe Ihres Objekts darf bestimmte Wohnflächenobergrenzen grundsätzlich nicht überschreiten. Sie müssen technische Voraussetzungen und Kostenobergrenzen einhalten.
- Sie müssen die Tragbarkeit der Belastungen über nachhaltig gesicherte Einnahmen gewährleisten und diese nachweisen.
- Als Antragstellerin oder Antragsteller müssen Sie mindestens 15 Prozent der Gesamtkosten selber aufbringen.
- Beim Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum im Neubau muss die Bauträgerin oder der Bauträger vor Abschluss des Kaufvertrags und vor Baubeginn die Angemessenheit des Kaufpreises mit der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) abgestimmt haben und der Kaufvertrag muss die Mindestanforderungen erfüllen.
- Die Gesamtkostengrenze Ihres Vorhabens darf bei maximal 460.000 EUR bei 2 Personen im Haushalt liegen. Sie erhöht sich um 25.000 EUR für jede weitere Person bis höchstens 560.000 EUR.
- Werkverträge müssen den Mindestanforderungen der IFB Hamburg entsprechen.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 05.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Eigenheimförderung für große Familien von Bundesministerium für Wirtschaft und K.