EFRE/JTF-Technologieförderung 2021 bis 2027 – Technologietransferförderung

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Worum es geht

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen Maßnahmen zum Technologietransfer wie den Erwerb von Patenten, Lizenzen oder nicht patentierten technologischen Wissen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Sachsen fördert Ihre Maßnahmen zur Umsetzung der Innovationsstrategie und Stärkung der Innovationskraft der sächsischen Wirtschaft und deren Wettbewerbsfähigkeit. Die Mittel stammen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem Just Transition Fund (JTF).

Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen zum Erwerb technologischen Wissens zur Prozess- oder Organisationsinnovation wie Patente, Lizenzen, nicht patentiertes technologisches Wissen sowie für Anpassungsentwicklungen und Beratungsleistungen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über das SAB-Antragsportal an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Was Sie zusätzlich wissen sollten

Fristen

Im Rahmen des ergänzenden Förderaufrufs für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Betriebsstätte im Mitteldeutschem Revier (Landkreis Leipzig, Landkreis Nordsachsen, Stadt Leipzig) müssen Sie Ihren Antrag bis zum 30.6.2024 einreichen.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder einer Betriebsstätte in Sachsen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie führen das Vorhaben an einem Standort in Sachsen durch.
  • Sie legen die Marktgängigkeit der angestrebten Entwicklungsergebnisse anhand eines Verwertungskonzepts dar.
  • Sie dürfen nicht mit dem Technologiemittler und Technologiegeber gesellschaftsrechtlich oder personell verbunden sein, außer es handelt sich um eine Forschungseinrichtung.
  • Die Laufzeit Ihres Projekts beträgt bis zu 18 Monate.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

01069 Dresden

+49 351 4910-0

www.sab.sachsen.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter EFRE/JTF-Technologieförderung 2021 bis 2027 – Technologietransferförderung von B.