E-Sport-Förderrichtlinie

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Förderart
Zuschuss
Stand
08.05.2026

Worum es geht

Wenn Sie landesweite E-Sport-Angebote in Verbindung mit digitaler Kompetenz schaffen und weiterentwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Einrichtungen, Maßnahmen und Projekte zur Entwicklung eines landesweiten Angebotes für E-Sport in Verbindung mit digitaler Kompetenz sowie des Landesfachverbands – der „E-Sport-Verband Schleswig-Holstein e.V.“ (EVSH).

Sie erhalten die Förderung für

Ausstattung der technischen E-Sport-Infrastruktur, Einrichtungsgegenstände und kleinere Umbaumaßnahmen (beispielsweise Legen von Kabelkanälen),

Umbaumaßnahmen von Räumen sowie

  • Informationsveranstaltungen von Sport- oder E-Sportvereinen/Sportverbänden oder von anerkannten öffentlichen oder freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe zu den Themen „Förderung der Medienkompetenz“, „Prävention von Süchten bei neuen Medien“ sowie „Prävention von sexualisierter Gewalt im Internet“.
  • Sie bekommen die Förderung vor allem für solche Maßnahmen, die ausdrücklich eine Verbindung mit Sport- und Bewegungsangeboten vorsehen, sowie für Projekte interkommunaler oder regionaler Zusammenarbeit.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für

  • Ausstattung der technischen E-Sport-Infrastruktur, Einrichtungsgegenstände und kleinere Umbaumaßnahmen bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die Bagatellgrenze beträgt EUR 3.000;
  • Umbaumaßnahmen von Räumen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 15.000. Die Bagatellgrenze beträgt EUR 5000;
  • Informationsveranstaltungen bis zu EUR 1.500 für Honorare und Unterbringung sowie Fahrtkostenerstattung von Referierenden bei zwei- oder dreitägigen Seminaren.
  • Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn des Vorhabens zu den festgelegten Stichtagen schriftlich an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

Fristen

Reichen Sie bitte Ihren Antrag zu folgenden Stichtagen ein:

für das Jahr 2023 bis spätestens 31.7.2023

für das Jahr 2024 bis spätestens 30.6.2024

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

schleswig-holsteinische Gemeinden, kreisangehörige und kreisfreie Städte, Ämter, Kreise, Zweckverbände,

anerkannte öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe sowie

E-Sportvereine, Sportvereine und -verbände.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Sie müssen

  • Ihr Vorhaben in Schleswig-Holstein durchführen.
  • Ihr Vorhaben vollständig planen und die Gesamtfinanzierung sicherstellen.
  • die Prävention von Online-Spielsucht, gesundheitsgefährdender Nutzung elektronischer Medien sowie von sexualisierter Gewalt im Sport, im E-Sport und in der Kinder- und Jugendarbeit in Ihr Vorhaben miteinbeziehen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

Projekte mit kommerziellen Ansätzen und

rein oder überwiegend onlinebasiert tätige Vereine.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 08.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

24105 Kiel

0431 9883094

www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/IV/iv_node.html

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter E-Sport-Förderrichtlinie von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, l.

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