Durchführung des Gründungskredits im Rahmen des Bayerischen Mittelstandskreditprogramms (Gründungs- und Wachstumskredit GuW)

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Worum es geht

Wenn Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen gründen oder übernehmen oder als junges Unternehmen investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen bekommen.

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Gründung einer selbstständigen Existenz im Rahmen einer Betriebsübernahme, Neugründung oder tätigen Beteiligung oder bei Ihrem Vorhaben innerhalb einer fünfjährigen Existenzgründungsphase.

Sie bekommen den Gründungskredit für folgende Maßnahmen:

  • Investitionen zur Errichtung einer neuen Betriebsstätte, zum Ausbau einer bestehenden Betriebsstätte, zur Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte durch vorher dort nicht hergestellte Produkte oder vorher dort nicht erbrachte Dienstleistungen, oder zur grundlegenden Änderung des gesamten Prozesses zur Herstellung der Produkte oder Erbringung der Dienstleistungen, die von der Investition in die Betriebsstätte betroffen sind,
  • Kauf von Grundstücken, Gebäuden, Anlagen, Maschinen, Ausrüstung, Patentrechten, Lizenzen,

reine Rationalisierungen und Modernisierungen sowie

  • Warenlager.
  • Sie bekommen die Förderung als Darlehen.
  • Die Höhe des Darlehens beträgt höchstens EUR 10 Millionen je Vorhaben. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren.
  • Wenn ein Darlehen bis EUR 2 Millionen bankmäßig nicht ausreichend abgesichert werden kann, kann die LfA Förderbank Bayern eine 60-prozentige Haftungsfreistellung übernehmen.
  • Planen Sie ein Vorhaben in der bayerischen GuW-Fördergebietskulisse (Cham, Freyung-Grafenau, Landkreis und kreisfreie Stadt Hof, Kronach, Neustadt an der Waldnaab, Regen, Schwandorf, Tirschenreuth, Weiden in der Oberpfalz, Wunsiedel im Fichtelgebirge), werden Sie durch besonders günstige Zinsen unterstützt.
  • Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Förderantrag wird von dort an die LfA Förderbank Bayern weitergeleitet.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer, auch bei Nebenerwerbsgründungen, sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU und Angehörige der freien Berufe mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern bis zu 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Sie müssen

  • auf dem Gebiet des Freistaates Bayern investieren,
  • den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen,
  • Ihr Vorhaben so weit vorbereitet haben, dass Sie nach der Zusage der beantragten Mittel innerhalb eines Jahres beginnen können.
  • Die mögliche Finanzierungshilfe muss wirtschaftlich für Sie als Antragstellerin oder Antragsteller erheblich sein.

Als natürliche Person müssen Sie

  • für die unternehmerische Tätigkeit fachlich und kaufmännisch qualifiziert sein und
  • zur Geschäftsführung und Vertretung des Unternehmens befugt und aktiv in der Unternehmensführung sein.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • Unternehmen in Schwierigkeiten,
  • Ersatzbeschaffungen,
  • Vorhaben, die eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beziehungsweise dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) erhalten,

Umschuldungen und Sanierungen

  • stille Beteiligungen,
  • Investitionen in wohnwirtschaftlich genutzte Immobilien,
  • die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen,
  • Vorhaben, die der Ausschlussliste der LfA Förderbank Bayern für Programmkredite und Bürgschaften entsprechen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

LfA Förderbank Bayern

80539 München

+49 89 2124-0

lfa.de

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Durchführung des Gründungskredits im Rahmen des Bayerischen Mittelstandskreditpr.