Digitale Offensive Sachsen 2023 – RL DiOS 2023

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Worum es geht

Wenn Sie als Kommune in Sachsen in einem unterversorgten Gebiet Vorhaben zum Breitbandausbau durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie zusätzlich zu einer Förderung aus der Richtlinie des Bundes zur „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-RL 2.0).

Sie erhalten die Förderung für

Maßnahmen, die nach Nummer 1 der Gigabit-RL 2.0 gefördert werden, sowie

  • Ausgaben zur Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke nach Nummer 3.1 und für Betreibermodelle nach Nummer 3.2 der Gigabit-RL 2.0.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die zusätzlichen Mittel des Freistaates Sachsen erhöhen die Gesamtförderung auf 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei der Landesdirektion Sachsen.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind im Projektgebiet gelegene Gebietskörperschaften, vor allem Kommunen, Landkreise, kommunale Zweckverbände oder andere kommunale Gebietskörperschaften beziehungsweise Zusammenschlüsse sowie Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen einen zumindest vorläufigen Fördermittelbescheid nach der Gigabit-RL 2.0 vorlegen.
  • Die Mittel aus dieser Richtlinie sind zusätzliche Mittel. Sie dürfen sie nicht anstelle anderer öffentlicher Finanzierungsmöglichkeiten einsetzen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Landesdirektion Sachsen

09120 Chemnitz

0371 5320

lds.sachsen.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Digitale Offensive Sachsen 2023 – RL DiOS 2023 von Bundesministerium für Wirtsch.