Digitalbonus Thüringen

Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWLLR)

Förderart
Zuschuss
Stand
21.02.2026

Worum es geht

Wenn Sie in die Digitalisierung Ihres kleinen oder mittleren Unternehmens (KMU) oder in die Verbesserung der IT-Sicherheit in Ihrem Betrieb investieren, können Sie einen Zuschuss erhalten.

Der Thüringer Freistaat unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) bei der digitalen Transformation Ihres Betriebs.

Sie bekommen den Digitalbonus für Vorhaben in den Bereichen

  • Digitalisierung und Automatisierung von Betriebsprozessen,
  • Digitalisierung und Automatisierung von Produkten und Dienstleistungen sowie
  • Einführung oder Verbesserung von Lösungen in den Bereichen Datenverarbeitung, Datenverwaltung sowie Datensicherheit und Cybersicherheit einschließlich externer Dienstleistungen.
  • Darüber hinaus werden Schulungen von Ihren Beschäftigten gefördert, die im Zusammenhang mit Ihrem geförderten Digitalisierungsprojekt stehen (beispielsweise Einweisung in neue Software und Technik).
  • Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch EUR 15.000.
  • Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 5.000 betragen und dürfen EUR 150.000 nicht übersteigen.
  • Sie können höchstens 2 Anträge stellen.
  • Reichen Sie Ihren Antrag zusammen mit Ihrem Digitalisierungskonzept bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das Thüringer Förderportal bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) ein.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU, vor allem des verarbeitenden Gewerbes, der unternehmensnahen Dienstleistungen, des Baugewerbes, des Handwerks und des Handels, des Gastgewerbes, der Veranstaltungswirtschaft (ohne Freizeitwirtschaft) sowie der wirtschaftsnahen und kreativwirtschaftlichen Freien Berufe.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben muss zu einem bedeutenden Digitalisierungsfortschritt in Ihrem Betriebsprozess beziehungsweise Produkt- und Dienstleistungsportfolio oder zu einer wesentlichen Verbesserung der Informationssicherheit Ihres Unternehmens führen.
  • Sie führen Ihr Vorhaben in Thüringen durch.
  • Mit der Antragstellung müssen Sie ein Konzept einreichen, das das Vorhaben beschreibt und den erwarteten Digitalisierungsfortschritt für Ihr Unternehmen verdeutlicht.
  • Sie sichern die Gesamtfinanzierung der Maßnahme.
  • Sie beginnen Ihr Vorhaben frühestens 1 Tag nach Antragseingang im Thüringer Förderportal und beenden es innerhalb eines Jahres.
  • Ihre Unternehmenstätigkeit ist auf eine tragfähige Vollexistenz ausgerichtet und lässt einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Thüringer Aufbaubank (TAB)

99084 Erfurt

+49 361 7447-0

www.aufbaubank.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Digitalbonus Thüringen von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, liz.

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