Deutschlandticket-Billigkeitsleistungen ÖPNV LSA 2026

Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt

Worum es geht

Wenn Sie als Aufgabenträger oder Verkehrsunternehmen im ÖPNV Ihre Ausgaben seit Einführung des Deutschlandtickets nicht mehr decken können, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) einschließlich des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) bei der Bewältigung von zusätzlichen Kosten, die durch die Einführung des Deutschlandtickets in den Monaten Januar bis Dezember 2026 entstanden sind beziehungsweise noch entstehen.

Die Förderung umfasst Ausgaben, die Sie seit der Einführung des Deutschlandtickets nicht decken können, bedingt durch

  • Fahrgeldausfälle,
  • Minderung der Erstattungsleistungen nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX),
  • Minderung anderer Ausgleichszahlungen,
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

Verfahrensablauf

Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH.

Fristen

Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.09.2026 ein. Eine verspätete Antragstellung kann zugelassen werden.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Sachsen-Anhalt.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Als für Verkehrsleistungen Erlösverantwortliche müssen Sie an der bundesweit abgestimmten Einnahmeaufteilung für das Deutschlandticket teilnehmen, die hierfür erforderlichen Daten bereitstellen, bestehende Einnahmenansprüche vollumfänglich geltend machen und gegebenenfalls diese Ansprüche überschießende Einnahmen im Rahmen der Einnahmeaufteilung abgeben.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH (NASA GmbH )

39104 Magdeburg

+49 391 53631-0

www.nasa.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Deutschlandticket-Billigkeitsleistungen ÖPNV LSA 2026 von Bundesministerium für .