Demografischer Wandel (FRL Demografie)

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen planen, um die Anpassung an den demografischen Wandel positiv zu gestalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Sachsen fördert Ihre Projekte und Maßnahmen in Gebieten mit Bevölkerungsrückgang und/oder Alterung der Bevölkerung, die dazu beitragen, eine nachhaltige Anpassung einer Kommune oder Region an den demografischen Wandel positiv zu gestalten.

Sie erhalten die Förderung insbesondere in den folgenden Bereichen:

  • Erarbeitung und Anpassung von regionalen oder lokalen konzeptionellen Strategien, Szenarien und Projekten,
  • regionale Innovationswettbewerbe und Pilotprojekte,
  • bürgerschaftliches Engagement, Netzwerkarbeit und Informationsaustausch,
  • Forschungs-, Moderations- und Coachingmaßnahmen,
  • lokale Pilotprojekte zur Arbeitsteilung bei öffentlichen Dienstleistungen von Gemeinden und
  • Erarbeitung konzeptioneller Grundlagen für den Aufbau generationenübergreifender oder multifunktionaler Nutzungs- und Organisationsformen im öffentlichen Bereich.
  • Fördergebiet ist das gesamte Gebiet des Freistaates Sachsen mit Ausnahme von Leipzig und Dresden mit dem jeweiligen Verdichtungsraum nach dem Landesentwicklungsplan Sachsen.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben.
  • Reichen Sie den Antrag bitte in zweifacher Ausfertigung vor Beginn der Maßnahme bis zum 30.9. für das Folgejahr bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ein.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind:

  • kommunale Gebietskörperschaften einschließlich ihrer Eigenbetriebe,
  • kommunale und regionale Zweck- und Verwaltungsverbände,
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts,
  • Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts,

gemeinnützige Vereine und Verbände sowie

gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen Ihr Vorhaben im Freistaat Sachsen durchführen.
  • Dabei erbringen Sie einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

01069 Dresden

+49 351 4910-0

www.sab.sachsen.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Demografischer Wandel (FRL Demografie) von Bundesministerium für Wirtschaft und .