Deckung von Finanzierungslücken bei den Betriebskosten integrativer Kindertageseinrichtungen

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)

Worum es geht

Wenn Ihre integrative Kindertageseinrichtung finanzielle Unterstützung bei der Deckung der Betriebsausgaben benötigt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie, wenn die Betriebskosten Ihrer integrativen Kindertageseinrichtung mit überörtlicher Bedeutung das 1,5-fache der staatlichen und kommunalen kindbezogenen Förderung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) übersteigen.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 40 Prozent des ausgleichsfähigen Betriebskostendefizits je Einrichtung und Jahr, jedoch maximal EUR 10.000.

Rrichten Sie Ihren Antrag bitte an die zuständige Stelle gemäß Bayerischem Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG), das heißt die Kreisverwaltungsbehörde oder Bezirksregierung.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die Gemeinden und Träger von integrativen Kindertageseinrichtungen mit überörtlicher Bedeutung.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen Fördermittel nach Maßgabe des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) erhalten.
  • Sie müssen in Ihrer integrativen Einrichtung einen durchschnittlichen Anstellungsschlüssel von mindestens 1:10,0 einhalten.
  • Mindestens 7 behinderte oder von wesentlicher Behinderung bedrohte Kinder müssen Ihre Einrichtung an mindestens 6 Monaten im Kindergartenjahr gleichzeitig besuchen.
  • Der Bewilligungszeitraum ist das jeweilige Kalenderjahr.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

zuständige Kreisverwaltungsbehörde Bayern

www.freistaat.bayern/dokumente/behoerdeordner/8111031172

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Deckung von Finanzierungslücken bei den Betriebskosten integrativer Kindertagese.