Darlehensprogramm zur Finanzierung von Photovoltaikanlagen für Wohngebäude im Eigentum von privaten Bauherren und Eigentümern
Worum es geht
Wenn Sie als Privatperson eine Wohnimmobilie besitzen und für die Immobilie eine Photovoltaikanlage kaufen und installieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) unterstützt Sie als private Eigentümerin und privaten Eigentümer von Wohnimmobilien gemeinsam mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum und der KfW beim Ausbau von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen).
Sie erhalten die Förderung für den Kauf und die Installation
- einer PV-Anlage inklusive Anschluss an das Stromnetz mit einer installierten Leistung von bis zu 20 kW,
- eines Batteriespeichers im Zusammenhang mit der Installation einer neuen PV-Anlage sowie
- von Steuer- und Regeltechnik im Zusammenhang mit der Installation einer neuen PV-Anlage zur Optimierung des Eigenverbrauchs.
- Sie erhalten die Förderung als Darlehen.
- Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 90 Prozent der Gesamtinvestitionskosten, jedoch mindestens EUR 10.000 und maximal EUR 50.000.
- Die Darlehenslaufzeit beträgt 10 Jahre. Für die Darlehenslaufzeit können Sie einen zusätzlichen Zinszuschuss in Höhe von 1 Prozent per annum der Darlehenskoditionen erhalten. Außerdem kann das Land Hessen eine Bürgschaft für das Darlehen übernehmen.
- Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Installationsarbeiten über das Kundenportal an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind private Bauherrinnen und Bauherren sowie private Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutzten Wohnimmobilien in Hessen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen die Maßnahme auf einem Grundstück mit einer von Ihnen selbst genutzten Wohnimmobilie durchführen.
- Sie müssen die geförderte Photovoltaikanlage für den Eigenverbrauch nutzen. Nur eine begrenzte Menge nicht von Ihnen selbst genutzten Stroms darf in das Netz eingespeist werden, zum Beispiel im Fall von Produktionsspitzen.
- Ein Fachbetrieb muss Ihre Maßnahme ordnungsgemäß abnehmen.
- Sie müssen 10 Prozent liquide Eigenmittel nachweisen und einbringen.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
63067 Offenbach am Main
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Darlehensprogramm zur Finanzierung von Photovoltaikanlagen für Wohngebäude im Ei.