Darlehen für den Mittelstand (FRL DFM) – Nachrangdarlehen Invest
- Förderart
- Darlehen
- Region
- Sachsen
- Bereich
- Unternehmensfinanzierung
- Stand
- 07.02.2026
Worum es geht
Wenn Sie Investitionen planen, um in Sachsen als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU), dauerhafte Arbeitsplätze zu schaffen oder zu erhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Der Freistaat Sachsen fördert im Rahmen der Förderrichtlinie „Darlehen für den Mittelstand“ mit Unterstützung des Just Transition Fund (JTF) Ihre Investitionen, die zur Schaffung und Erhaltung dauerhafter Arbeitsplätze beitragen.
Sie können die Förderung für folgende Investitionen bekommen:
Errichtung einer neuen Betriebsstätte
Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte
- Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte
- grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte
- Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre
- Sie erhalten die Förderung als Darlehen.
- Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und pro Vorhaben höchstens EUR 2,5 Millionen.
- Die Mindestdarlehenshöhe beträgt EUR 30.000.
- Der Darlehenshöchstbetrag beträgt je geschaffenem Dauerarbeitsplatz EUR 750.000 und je gesichertem Dauerarbeitsplatz EUR 500.000.
- Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei Ihrer Hausbank Diese leitet den Antrag über das SAB-Förderportal an die Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) weiter.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Investitionsvorhaben muss einen bedeutenden Beitrag zur Schaffung und Erhaltung dauerhafter Arbeitsplätze leisten.
- Sie müssen im Antrag die zu erwartenden regionalwirtschaftlichen Effekte des Investitionsvorhabens konkret beschreiben.
- Sie müssen die Zweckbindungsfristen von 5 Jahren für materielle oder immaterielle Güter beziehungsweise von 3 Jahren für Investitionen in IT, Kommunikationstechnik und im Innovationsbereich einhalten.
- Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens muss gesichert sein.
- Sie müssen mindestens 10 Prozent der Gesamtinvestitionskosten aus Eigenmitteln einbringen.
Ausgeschlossen von der Förderung sind
- Nachfinanzierungen und Umschuldungen,
- Unternehmen, die über kein eigenes Rating verfügen beziehungsweise deren Rating nicht mindestens B+ (Standard & Poors) oder vergleichbar beträgt, sowie
- Vorhaben in D-Fördergebieten der GRW-Fördergebietskulisse.
Begriffe aus diesem Text
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
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Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Darlehen für den Mittelstand (FRL DFM) – Nachrangdarlehen Invest von Bundesminis.
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