Darlehen für den Mittelstand (FRL DFM) – Mikrodarlehen

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Förderart
Darlehen
Region
Sachsen
Stand
07.02.2026

Worum es geht

Wenn Sie in Sachsen ein Unternehmen gründen oder übernehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie im Rahmen der Förderrichtlinie „Darlehen für den Mittelstand“ bei der Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln im Zusammenhang mit der Aufnahme oder Festigung einer selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit.

Sie können die Föderung für folgende Vorhaben erhalten:

  • Gründung eines Unternehmens oder Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit
  • erneute Gründung eines Unternehmens oder erneute Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit („Zweite Chance“)

Übernahme eines Betriebes im Wege der Unternehmensnachfolge

Erwerb einer tätigen Beteiligung von mehr als 25 Prozent des Gesellschaftskapitals

Festigung eines Unternehmens

  • Sie erhalten die Förderung als Darlehen.
  • Die Höhe des Darlehens beträgt zwischen EUR 5.000 und höchstens EUR 30.000.
  • Sie können bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben mit dem Darlehen finanzieren.
  • Stellen Sie Ihren Antrag bitte über das SAB-Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche Personen im Rahmen einer Existenzgründung (auch Freiberuflerinnen und Freiberufler) oder Personen- und Kapitalgesellschaften als kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis 5 Jahre nach der Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit (junge Unternehmen) mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.

Die Förderung ist an die folgenden Bedingungen geknüpft:

  • Ihre Tätigkeit muss auf Dauer und als Haupterwerb angelegt sein.
  • Sie müssen die erforderlichen fachlichen und betriebswirtschaftlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Gründung und zum Betreiben eines Unternehmens vorweisen.
  • Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens muss gesichert sein.

Ausgeschlossen von der Förderung sind

  • Nachfinanzierungen und Umschuldungen,
  • Handelsvertreterinnen, Handelsvertreter, Vertriebsbeauftragte,
  • Autohäuser, Auto- sowie Autoteilehandel,
  • Tankstellen,
  • Fahrzeuge im Straßengüterverkehr,

Beratungen zur Unternehmensgründung sowie

durch die De-minimis-Verordnung ausgeschlossene Branchen.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

01069 Dresden

+49 351 4910-0

www.sab.sachsen.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Darlehen für den Mittelstand (FRL DFM) – Mikrodarlehen von Bundesministerium für.

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