Darlehen für den Mittelstand (FRL DFM) – Markteinführungsdarlehen
- Förderart
- Darlehen
- Region
- Sachsen
- Bereich
- Unternehmensfinanzierung
- Stand
- 01.03.2026
Worum es geht
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen in marktfähige neue oder in die Anpassung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Der Freistaat Sachsen fördert im Rahmen der Förderrichtlinie „Darlehen für den Mittelstand“ mit Unterstützung des Just Transition Fund (JTF) Ihre Investitionen zur Umsetzung innovativer Ideen für marktfähige neue oder die Anpassung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen.
Sie erhalten die Förderung für
- Materialkosten,
- Personalausgaben (einschließlich Arbeitgeberanteil), ausgenommen Löhne und Gehälter auf Geschäftsführungsebene und deren Assistenz,
- Fremdleistungen,
- Investitionen in Anlagegüter, Maschinen und Geräte,
- sonstige betriebliche Aufwendungen.
- Sie erhalten die Förderung als Darlehen.
Die Höhe des Darlehens beträgt
- für junge kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und
- für etablierte oder junge mittlere Unternehmen bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
- mindestens jedoch EUR 30.000 und höchstens EUR 500.000.
- Stellen Sie Ihren Antrag bitte über das SAB-Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) oder über Ihre Hausbank.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Angehörige der Freien Berufe und Existenzgründerinnen und Existenzgründer mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihre Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen müssen das Ergebnis innovativer Ideen oder eigener oder fremder FuE-Leistungen sein.
- Zwischen Ihnen und Dienstleisterinnen und Dienstleistern dürfen keine persönlichen oder wirtschaftlichen Verflechtungen bestehen.
- Sie müssen die zugehörigen Nutzungsrechte besitzen oder diese erworben haben.
- Sie müssen die Neuheit des Produkts, Verfahrens oder der Dienstleistung, die Unterscheidung zu anderen, vergleichbaren Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen und deren verbesserte Eigenschaften darstellen sowie die Innovation beschreiben.
- Sie müssen eine schlüssige Planung zur Markteinführung beziehungsweise zur Marktbearbeitung auf konkret definierten Absatzmärkte vorlegen und die wirtschaftliche Tragfähigkeit für das Unternehmen darlegen.
- Sie müssen einzusetzende Eigenmittel in Höhe von 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben in geeigneter Form nachweisen.
Begriffe aus diesem Text
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
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Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Darlehen für den Mittelstand (FRL DFM) – Markteinführungsdarlehen von Bundesmini.
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