Darlehen für den Mittelstand (FRL DFM) – Digitalisierungsdarlehen
Worum es geht
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen in Sachsen Digitalisierungsvorhaben umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie im Rahmen der Förderrichtlinie „Darlehen für den Mittelstand“ bei der Finanzierung von Investitionen zur digitalen Transformation.
Sie können die Föderung für folgende Vorhaben erhalten:
- Fremdleistungen für Planung, Konzipierung, Vorbereitung und Realisierung,
- Anschaffung notwendiger Hardware und Software,
- die Einführung im Unternehmen, einschließlich Schulung.
- Sie erhalten die Förderung als Darlehen.
Die Höhe des Darlehens beträgt
- für junge kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und
- für etablierte oder junge mittlere Unternehmen bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
- mindestens jedoch EUR 30.000 und höchstens EUR 250.000.
- Stellen Sie Ihren Antrag bitte über das SAB-Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) oder über Ihre Hausbank.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Angehörige der Freien Berufe und Existenzgründerinnen und Existenzgründer mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Ihr Vorhaben muss das Digitalisierungsniveau im Unternehmen verbessern.
Mit dem geplanten Vorhaben müssen Sie
komplexe Geschäftsprozesse digitalisieren,
neue Geschäftsmodelle einführen oder
bestehende Geschäftsmodelle verbessern.
Nicht gefördert werden
- die Erfüllung gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben,
- Personalkosten,
- Betriebsstätten außerhalb Sachsens,
- Mitnutzung durch verbundene oder Partnerunternehmen,
- IKT-Grundausstattung,
- Telekommunikationsanlagen, Telefone, Faxe, Smartphons,
- Maßnahmen zum Onlinemarketing,
- Schulungen zu Hardware und Software ohne direkten Bezug zu den Maßnahmen des Projektes.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Darlehen für den Mittelstand (FRL DFM) – Digitalisierungsdarlehen von Bundesmini.