Cybersicherheitsforschung
Worum es geht
Wenn Sie als Forschungseinrichtung oder Hochschule Forschungsprojekte im Bereich der Cybersicherheit umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Hessen unterstützt Sie als Hochschule und Forschungseinrichtung bei Forschungsvorhaben im Bereich der Cybersicherheit, die der Entwicklung innovativer Schutzmaßnahmen und verlässlicher Lösungen für Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) dienen.
Sie erhalten die Förderung für
Studien, auch Machbarkeitsstudien,
Umsetzungskonzepte einschließlich der beispielhaften Umsetzung sowie
- Prototypen, Demonstratoren und anwendungsfähige Software.
- Zur Umsetzung des Programms werden Förderaufrufe veröffentlicht, in denen Themengebiete für zu fördernde Projekte definiert werden.
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Die Höhe des Zuschusses beträgt grundsätzlich bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, in Ausnahmefällen auch 100 Prozent.
- Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst reichen Sie bitte nach entsprechendem Förderaufruf Ihre Projektskizze elektronisch und postalisch beim Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz, Referat VII 4 Innovationsmanagement Cybersicherheit, ein. Wird Ihre Projektskizze positiv bewertet, erhalten Sie die Aufforderung zur Antragstellung.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- hessische Hochschulen inklusive der staatlich anerkannten Hochschulen in nichtstaatlicher Trägerschaft,
- in Hessen ansässige und vom Land institutionell geförderte Forschungseinrichtungen sowie
- überregional finanzierte gemeinnützige außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Hessen.
- Gemeinschaftsanträge von mehreren Antragsberechtigten sind möglich.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Sie müssen nachweisen, dass
- es sich um ein Projekt im Rahmen Ihrer nichtwirtschaftlichen Tätigkeit handelt und
- Ihr Forschungsthema und die Zielsetzung Ihres Projekts nicht bereits in hinreichend vergleichbarer Weise bearbeitet wurden oder werden.
- Im Antragsverfahren müssen Sie den Forschungsbedarf, die Forschungszielsetzung, -methodik und -aufgaben sowie den aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand im Forschungsthema nachvollziehbar darstellen.
- Sie müssen gewährleisten, dass das Vorhaben, für das Sie eine Förderung erhalten, ordnungsgemäß und zweckentsprechend durchgeführt und abgerechnet wird.
- Die Gesamtfinanzierung Ihres Projekts muss sichergestellt sein und Sie dürfen die Maßnahme noch nicht begonnen haben.
- Im Fall eines Gemeinschaftsantrags müssen die Konsortialpartnerinnen und -partner ihre Zusammenarbeit und vor allem die Verwertung der Ergebnisse in einem Vertrag regeln.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
65185 Wiesbaden
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Cybersicherheitsforschung von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, .