Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung von Energie- und Ressourcenbezogener Optimierung von Anlagen und Prozessen (Modul 4 – Basisförderung)
Worum es geht
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert Maßnahmen von Unternehmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zur Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen in Deutschland. Bei Investitionen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Die Förderung erhalten Sie wahlweise als direkten Zuschuss (BAFA) oder als Tilgungszuschuss in Verbindung mit einem zinsverbilligten Kredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Gefördert werden:
Querschnittstechnologien (Modul 1)
- Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus Erneuerbaren Energien (Modul 2)
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagementsoftware (Modul 3)
- Maßnahmen zur Optimierung des Energie- und Ressourcenbedarfs von Anlagen und Prozessen (Modul 4)
Transformationsplan (Modul 5)
Elektrifizierung von kleinen Unternehmen (Modul 6)
Im Modul 4 werden Maßnahmen zur Optimierung des Energie- und Ressourcenbedarfs in Unternehmen gefördert. Dabei wird zwischen der Basisförderung und der Premiumförderung unterschieden:
- Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie sich im Rahmen der Basisförderung Anlagen fördern lassen, ohne hierfür ein umfangreiches Einsparkonzept erstellen zu müssen.
- Bei der Premiumförderung handelt es sich um eine weitestegehnd technologieoffene Förderung für Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz von industriellen/gewerblichen Prozessen. Es gelten bestimmte Voraussetzungen wie der Nachweis über Treibhausgaseinsparungen in bestimmter Höhe mittels eines Einsparkonzeptes.
- Auf nachfolgender Seite der Förderdatenbank können Sie sich über die Premiumförderung im Modul 4 informieren: Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung von Energie- und Ressourcenbezogener Optimierung von Anlagen und Prozessen (Modul 4 – Premiumförderung)
Was Sie zusätzlich wissen sollten
Fristen
Eine Antragstellung ist vor Beginn der Maßnahme notwendig und bis zum 31.12.2028 möglich.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 08.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
65760 Eschborn
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss.