Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Worum es geht

Für Maßnahmen zur Transformation bestehender und zur Errichtung neuer Wärmenetzsysteme, die zu mindestens 75 % durch erneuerbare Energien und Abwärme gespeist werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt Sie mit der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze im Rahmen folgender Module:

Modul 1: Machbarkeitsstudien

  • Machbarkeitsstudien für die Errichtung treibhausgasneutraler Wärmenetze mit ansteigenden Anteilen erneuerbarer Energien und Abwärme bis 2045
  • Die Antragstellung für Modul 1 (inkl. Planungsleistungen nach LPh 2-4 HOAI) ist seit dem 14.04.2026 ausschließlich über die Förderzentrale Deutschland möglich - siehe weiterführende Links.
  • Modul 2: Systemische Förderung (Investitions- und Betriebskostenförderung)
  • Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen erneuerbarer Wärme (mindestens 75 Prozent erneuerbare Energien und Abwärme)
  • Transformation von Bestandsnetzen zur vollständigen Dekarbonisierung bis 2045

Modul 3: Einzelmaßnahmen

Solarthermieanlagen

Wärmepumpen

Biomassekessel

Wärmespeicher

Rohrleitungen für den Anschluss von EE-Erzeugern und die Integration von Abwärme sowie für die Erweiterung von Wärmenetzen

Wärmeübergabestationen

  • Modul 4: Betriebskostenförderungen für Solarthermieanlagen und Wärmepumpen
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • für Transformationspläne und Machbarkeitsstudien (Modul 1): bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 2 Millionen EUR (2.000.000 EUR) für 12 Monate,
  • für Investitionen in Neubaunetze und in Bestandsnetze (Modul 2): bis zu 40 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 100 Millionen EUR (100.000.000 EUR) pro Vorhaben für 4 Jahre,
  • Betriebskosten können für die Erzeugung und Einspeisung von Wärme aus Solarthermieanlagen und aus strombetriebenen Wärmepumpen gefördert werden. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Art der Anlage und der Jahresarbeitszahl in den ersten 10 Jahren nach Inbetriebnahme.
  • für Einzelmaßnahmen (Modul 3): bis zu 40 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 100 Millionen EUR (100.000.000 EUR) pro Vorhaben für 2 Jahre.
  • Ihre Ausgaben für Planungsleistungen und für die Bewertung konkreter Maßnahmen einschließlich ihrer Genehmigungsfähigkeit sind in Modul 1 förderfähig.
  • Das Förderverfahren ist einstufig. Den Antrag stellen Sie vor Beginn Ihres Vorhabens beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
  • Sie können den Zuschuss nicht mit staatlichen Beihilfen für das gleiche Projekt kumulieren, es sei denn, es handelt sich um unterschiedliche Kosten.
  • Die BEW ist Teil des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP), der aus Mitteln der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) der Europäischen Union, NextGenerationEU, finanziert wird.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen,
  • wirtschaftlich tätige Kommunen,
  • kommunale Eigenbetriebe und Unternehmen,
  • kommunale Zweckverbände,

eingetragene Vereine, eingetragene Genossenschaften und

Contractoren.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Das betrachtete Wärmenetz muss mindestens zur Hälfte auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland errichtet werden.
  • An das Wärmenetz müssen mehr als 16 Gebäude oder mehr als 100 Wohneinheiten angeschlossen sein.
  • Die Anteile erneuerbarer Energien und Abwärme müssen für die Wegmarken 2030, 2035 und 2045 ansteigend sein, wobei der zulässige Anteil von Biomasse begrenzt ist.
  • Für Vorhaben von Contractoren ist der jeweilige Entwurf des Contractingvertrags vorzulegen, der den Contractor und den oder die Contractingnehmer als Vertragsparteien benennt und das Contractingverhältnis abschließend regelt.
  • Es werden nur die Kosten gefördert, die von einer Wirtschaftsprüferin oder einem Wirtschaftsprüfer oder einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater testiert beziehungsweise bestätigt werden.
  • Für die Förderung von Investitionen und Betriebskosten (Modul II) muss ein Transformationsplan oder eine Machbarkeitsstudie (Modul I) und eine Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke vorliegen.
  • Nicht gefördert werden Anlagen zur Verbrennung synthetischer Gase und zur Wärmebereitstellung aus fossilen Energieträgern.
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Kommission und der Leitlinien für staatliche Beihilfen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

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Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

65760 Eschborn

06196 9081026

www.bafa.de/DE/Home/home_node.html

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) von Bundesministerium für Wirtsc.