Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Worum es geht

Wenn Sie das energetische Niveau von Eigentums­wohnungen, Ein- und Mehr­familien­häusern oder anderen Wohngebäuden verbessern möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Ihre Maßnahmen an Wohngebäuden zur Verbesserung des energetischen Niveaus. Förderfähig sind der Ersterwerb sowie die Sanierung von Wohngebäuden zu Effizienzhäusern. Für energieeffiziente Gebäude gibt es einen Maßstab, den Effizienzhaus-Standard. Je niedriger die Zahl, desto effizienter ist Ihr Haus und umso weniger Energie brauchen Sie.

Gefördert werden

die Sanierung und der Ersterwerb von sanierten Bestandsgebäuden und

die energetische Fachplanung, Baubegleitungsleistungen und Nachhaltigkeitszertifizierungen im Zusammenhang mit der Umsetzung geförderter Maßnahmen.

Folgende Standards werden gefördert:

Denkmal oder Denkmal Erneuerbare Energien (EE) oder Denkmal NH

85 oder 85 EE oder 85 NH

70 oder 70 EE oder 70 NH

55 oder 55 EE oder 55 NH

40 oder 40 EE oder 40 NH

  • Die EE-Klasse wird erreicht, wenn mindestens 65 Prozent der Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes aus erneuerbaren Energien stammen.
  • Ein Effizienzhaus erreicht die NH-Klasse, wenn diesem von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle ein „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ zuerkannt wurde. Alle Informationen zum „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ werden auf dem Informationsportal Nachhaltiges Bauen veröffentlicht.
  • Eine Kombination von EE-Klasse und NH-Klasse ist nicht möglich.
  • Förderfähig sind die Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrer Maßnahme anfallen. Dabei werden auch notwendige Umfeldmaßnahmen gefördert, die für die Umsetzung der Maßnahme erforderlich sind.
  • Sie erhalten die Förderung als Kredit mit Zinsverbilligung sowie einem Teilschuldenerlass durch einen Tilgungszuschuss.

Die maximale Höhe der förderfähigen Kosten beträgt

  • EUR 120.000 pro Wohneinheit,
  • EUR 150.000 pro Wohneinheit bei Erreichen einer „Effizienzhaus EE oder NH“-Klasse,
  • für die energetische Fachplanung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung bei Ein- und Zweifamilienhäusern bis zu EUR 10.000 pro Vorhaben und bei Mehrfamilienhäusern mit 3 oder mehr Wohneinheiten maximal EUR 4.000 pro Wohneinheit, insgesamt maximal EUR 40.000 pro Vorhaben.

Folgende Tilgungszuschüsse werden bei Sanierung und Ersterwerb von sanierten Bestandsgebäuden pro Maßnahme gewährt:

Effizienzhaus Denkmal: 5 Prozent

Effizienzhaus 85: 5 Prozent

Effizienzhaus 70: 10 Prozent

Effizienzhaus 55: 15 Prozent

Effizienzhaus 40: 20 Prozent

  • jeweils der förderfähigen Investitionskosten.
  • Für energetische Fachplanung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung beträgt der Tilgungszuschuss 50 Prozent der förderfähigen Kosten.

Für einzelne Maßnahmen werden Boni gewährt:

  • Bei der Sanierung wird bei Erreichen der „Effizienzhaus EE oder NH“-Klasse der jeweilige Prozentwert um 5 Prozentpunkte zusätzlich erhöht.
  • Für die Sanierung von Gebäuden, die zu den energetisch schlechtesten 25 Prozent des deutschen Gebäudebestandes gehören („Worst Performing Buildings“, WPB), wird ein Bonus in Höhe von 10 Prozentpunkten gewährt. Der Bonus ist kumulierbar mit der EE- oder NH-Klasse und dem Bonus „Serielle Sanierung“.
  • Für eine Sanierung mit abseits der Baustelle vorgefertigten Elementen („Serielle Sanierung“ SerSan) wird ein Bonus in Höhe von 15 Prozentpunkten gewährt. Der Bonus ist kumulierbar mit der EE- oder NH-Klasse und dem WPB-Bonus.
  • Werden der SerSan- und der WPB-Bonus zusammen beantragt, wird insgesamt ein Bonus in Höhe von 20 Prozentpunkten gewährt.
  • Die Förderung wird von der KfW angeboten. Bitte reichen Sie Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme bei der KfW ein. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen, die Sie für die Ausführung Ihrer Maßnahme abschließen. Bei der Kreditförderung kann aber auch als Vorhabenbeginn der Beginn der Bauarbeiten vor Ort gelten, wenn ein dokumentiertes Beratungsgespräch stattgefunden hat.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind alle Investorinnen und Investoren von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden, wie zum Beispiel

  • Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer,
  • Contractoren,

Unternehmen und

gemeinnützige Organisationen.

Nicht antragsberechtigt sind

  • der Bund, die Bundesländer und deren Einrichtungen,
  • politische Parteien.

Weitere Voraussetzungen:

  • Antragstellende müssen, soweit sie nicht selbst Eigentümerin oder Eigentümer des Gebäudes sind, die Gebäudeeigentümerin oder den Gebäudeeigentümer vor Antragstellung über die Förderung und die maximale Höhe des Förderbetrages informieren.
  • Contractor und Contractingnehmer müssen einen Contractingvertrag schließen, der den Vorgaben gemäß Richtlinie entspricht.
  • Ihr Investitionsvorhaben führen Sie auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durch.
  • Die geförderten Anlagen oder die energetisch optimierten Gebäudeteile sind mindestens 10 Jahre zweckentsprechend zu nutzen.
  • Alle technischen Mindestanforderungen nach der Förderrichtlinie werden eingehalten.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 05.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

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Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

KfW Bankengruppe

60325 Frankfurt am Main

0800 5399007

www.kfw.de

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) von Bundesminister.