Bürgschaftsprogramm Wärmenetze Schleswig-Holstein

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Förderart
Bürgschaft
Stand
07.02.2026

Worum es geht

Wenn Sie in den Ausbau eines Wärmenetzes investieren wollen und nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für einen Kredit verfügen, kann die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft übernehmen.

Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH entlastet Sie als Kommune, kommunalen Eigenbetrieb, Kommunalunternehmen, Zweckverband, Genossenschaft oder privates Unternehmen in Form einer Bürgschaft von Ihrem Kreditrisiko, wenn Sie in die Wärmeversorgung über regionale Wärmenetze verbunden mit dem Einsatz erneuerbarer Energien investieren und nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für einen Kredit verfügen.

Sie bekommen die Bürgschaft zur Finanzierung folgender Vorhaben:

  • Neubau eines Wärmenetzes,
  • Erweiterung eines bestehenden Wärmenetzes,
  • Umbau eines bestehenden Wärmenetzes.
  • Die Bürgschaft deckt 50 Prozent der Kreditsumme ab.
  • Die Bürgschaft beantragen Sie bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH weitergeleitet.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die jeweiligen Finanzmittelgeber (Hausbanken oder andere Kreditinstitute).

Begünstigte sind

  • Kommunen und kommunale Eigenbetriebe,
  • Kommunalunternehmen,
  • Zweckverbände,

Genossenschaften und

private Unternehmen (zum Beispiel Stadtwerke).

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie investieren in ein Wärmenetz, das bereits aktuell oder gemäß einem Transformationsplan perspektivisch aus erneuerbaren Energien, durch unvermeidbare Abwärme im Sinne des Wärmeplanungsgesetzes des Bundes oder einer Kombination hieraus gespeist wird. Dabei müssen Sie die Vorgaben des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes des Landes Schleswig-Holstein einhalten in Bezug auf den Mindestanteil an erneuerbaren Energien beziehungsweise unvermeidbarer Abwärme.
  • Ihr geplantes Fernwärmesystem muss energieeffizient sein. Dies trifft zu, wenn es mindestens 50 Prozent erneuerbare Energien, 50 Prozent Abwärme, 75 Prozent KWK-Wärme oder 50 Prozent einer Kombination dieser Energien und dieser Wärme nutzt.
  • Der Standort des geförderten Wärmenetzes muss in Schleswig-Holstein liegen.
  • Sie müssen einen verbindlichen Businessplan, der die Grundlage der abschließenden Finanzierungsstrukturierung bildet, mit entsprechendem Finanzierungsangebot (Term-sheet) vorlegen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • Unternehmen in Schwierigkeiten,
  • bereits begonnene Investitionsvorhaben,
  • bereits gewährte Finanzierungen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH

24103 Kiel

0431 59380

sh.ermoeglicher.de

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Bürgschaftsprogramm Wärmenetze Schleswig-Holstein von Bundesministerium für Wirt.

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