Bürgschaftsprogramm der L-Bank – Allgemeine Bürgschaft
- Förderart
- Bürgschaft
- Region
- Baden-Württemberg
- Fördergeber
- L-Bank
- Stand
- 07.02.2026
Worum es geht
Wenn Sie als Unternehmen oder Freiberuflerin und Freiberufler für Ihr Vorhaben nicht über ausreichende Kreditsicherheiten verfügen, kann die L-Bank unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausfallbürgschaft übernehmen.
Die L-Bank unterstützt Sie als mittelständiges Unternehmen oder als Angehörige oder Angehörigen der Freien Berufe bei der Finanzierung von Investitionen durch Übernahme einer Bürgschaft, um das finanzierende Institut von einem Teil des Risikos zu entlasten.
Sie bekommen die Bürgschaft zur Finanzierung folgender Vorhaben:
- Investitionsfinanzierungen (zum Beispiel zur Erweiterung, Wachstum, Modernisierung, Innovation, Digitalisierung, Transformation, Standortverlagerung),
- Existenzgründungen oder Betriebsübernahmen,
- Betriebsmittelfinanzierungen,
- Avalfinanzierungen.
- Die Höhe der Bürgschaft beträgt höchstens 50 Prozent der Kreditsumme. Dies entspricht einem Bürgschaftsbetrag von über EUR 2 Millionen bis EUR 15 Millionen je Vorhaben.
- Für Bürgschaftsbeträge bis EUR 2 Millionen ist die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg zuständig.
- Richten Sie Ihren Antrag bitte an Ihre Hausbank oder an ein anderes Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die L-Bank weitergeleitet.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und
Angehörige der Freien Berufe
mit Sitz oder einer Betriebsstätte in Baden-Württemberg.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie setzen Ihr Vorhaben in Baden-Württemberg um.
- Ihr Vorhaben ist für das Land Baden-Württemberg von volkswirtschaftlichem Interesse.
Ausgeschlossen ist die Übernahme von Bürgschaften für
- Förderdarlehen mit einer Haftungsfreistellung,
- Investitionen zur Vermietung an Dritte (Fremdvermietung),
bereits gewährte Kredite (nachträgliche Verbürgung) sowie
Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Definition.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Bürgschaftsprogramm der L-Bank – Allgemeine Bürgschaft von Bundesministerium für.
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