Bürgschaften zur Förderung der Berliner Wirtschaft – Landesbürgschaftsrichtlinien
Worum es geht
Wenn Sie als Unternehmen oder freiberuflich Tätige oder Tätiger in Berlin nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für Ihren Kredit zur Finanzierung eines volkswirtschaftlich förderungswürdigen Projekts verfügen, kann das Land Berlin unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft übernehmen.
Das Land Berlin entlastet Sie als Berliner Unternehmen und freiberuflich Tätige oder Tätiger bei der Finanzierung Ihres volkswirtschaftlich förderungswürdigen Projekts mithilfe einer Ausfallbürgschaft von Ihrem Kreditrisiko.
Als gesundes Unternehmen bekommen Sie die Bürgschaft zur Besicherung von Avalen und Krediten für Vorhaben der Erstinvestition, der betriebsgerechten Finanzierung von Investitionen, der zeitlich begrenzten Finanzierung des laufenden Geschäfts sowie zum Kauf von Geschäftsanteilen.
Für Unternehmen in Schwierigkeiten können Sie Rettungsbürgschaften, Umstrukturierungsbürgschaften oder vorübergehende Umstrukturierungsbürgschaften erhalten.
Der Umfang der Bürgschaft beträgt normalerweise bis zu 70 Prozent des Kreditbetrages.
Wenn Sie Rettungsbürgschaften, Umstrukturierungsbürgschaften oder vorübergehende Umstrukturierungsbürgschaften in Anspruch nehmen, beträgt die Bürgschaft betragen bis zu 90 Prozent des Ausfalls.
Die Höhe der Bürgschaft kann zwischen EUR 1,25 Millionen und EUR 20 Millionen liegen.
Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahren.
Reichen Sie den Antrag formgerecht über Ihre Hausbank bei der Investitionsbank Berlin (IBB) ein.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe mit einer Betriebsstätte in Berlin sowie Personen, die sich mit Hilfe des landesverbürgten Kredits an Unternehmen beteiligen, in denen sie in leitender Funktion tätig sind.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Die Investitionen, die Sie finanziert wollen, erfolgen zugunsten Ihrer Berliner Betriebsstätte.
- Ihr Kredit wird ohne die Bürgschaft mangels der erforderlichen bankmäßigen Sicherheiten oder nach den für die kreditgebenden Institutionen verbindlichen Rechtsvorschriften sonst nicht gewährt.
- Ihr Kredit darf nicht durch eine Rückbürgschaft des Landes oder durch eine parallele Großbürgschaft des Bundes und des Landes besichert werden.
- Die Rückzahlung Ihres zu besichernden Kredits ist bei normalem wirtschaftlichen Ablauf zu erwarten.
- Der erwartete Erfolg Ihres zu besichernden Projektes muss in angemessenem Verhältnis zu den einzugehenden Risiken stehen.
- Sie setzen für die Finanzierung des Vorhabens in zumutbarem Maße Eigenmittel ein.
- Sie stellen die Gesamtfinanzierung des Projektes sicher.
- Für Ihre Rettungsbürgschaft, Umstrukturierungsbürgschaft oder vorübergehende Umstrukturierungsbürgschaft gelten die §§ 4 bis 12 der Bundesrahmenregelung zur Rettung und Umstrukturierung. Für eine Umstrukturierungsbürgschaft müssen Sie einen schlüssigen Umstrukturierungsplan vorlegen, der geeignet ist, die langfristige Rentabilität des Unternehmens innerhalb eines angemessenen Zeitraums wiederherzustellen.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 11.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
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Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Bürgschaften zur Förderung der Berliner Wirtschaft – Landesbürgschaftsrichtlinie.