Bürgschaften für Leasingfinanzierungen
Worum es geht
Bürgschaften für Leasingfinanzierungen Ziel und Gegenstand Die Bürgschaftsbanken stellen im Rahmen des Programms für Leasingfinanzierungen von Existenzgründern und etablierten kleinen und mittleren Unternehmen zusätzliche Sicherheiten zur Verfügung.
Bürgschaften für Leasingfinanzierungen
Ziel und Gegenstand
Die Bürgschaftsbanken stellen im Rahmen des Programms für Leasingfinanzierungen von Existenzgründern und etablierten kleinen und mittleren Unternehmen zusätzliche Sicherheiten zur Verfügung.
Gefördert werden Leasingfinanzierungen für Leasinggüter mit einer Laufzeit zwischen 12 und 120 Monaten. Das Bürgschaftsangebot vereint die Förderung von EIF COSME und Bund/Land:
- European Investment Fund (EIF) Competitiveness of Enterprises and Small and Medium-sized Enterprises (COSME): Kleinteilige Leasing-Finanzierungen bis EUR 100.000 (70 Prozent) beziehungsweise EUR 140.000 (50 Prozent) werden durch den EIF rückverbürgt.
- Bund/Land: Bei Beträgen über EUR 140.000 sowie bei Existenzgründungen unterstützen Bund und Land die Bürgschaftsbanken als Rückbürgen.
- Ziel ist es, den Zugang zu Leasingfinanzierungen zu verbessern.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Leasinggesellschaften für ihre Leasingkunden.
Gefördert werden Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU sowie Existenzgründer.
Voraussetzungen
Die Identifizierungspflichten sind zu erfüllen.
Alle zur Erfüllung der sonstigen relevanten Vorschriften nach dem Geldwäschegesetz (GwG) erforderlichen Unterlagen sind einzureichen.
Jeweils in Abhängigkeit der Größe und Komplexität des Vorhabens sind wirtschaftliche Unterlagen, Businessplan inklusive Planungsrechnungen sowie die Selbstauskunft der wesentlichen Gesellschafter beziehungsweise Inhaber erforderlich.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form einer Bürgschaft.
Die Höhe der Bürgschaft beträgt maximal EUR 2 Millionen und verbürgt eine Leasingfinanzierung mit bis zu 70 Prozent.
Die Konditionen sind abhängig von Bonität, Sicherheiten, Verwertungsmöglichkeiten und Laufzeiten.
Antragsverfahren
Anträge für Bürgschaften werden von der jeweiligen Leasinggesellschaft online über das Antragstool gestellt.
Weitere Informationen stehen im Internet unter https://leasing-buergschaft.de oder https://finanzierungsportal.ermoeglicher.de zur Verfügung.
Quelle
Informationen der VDB Service GmbH, Stand April 2023.
Wichtige Hinweise
Seit dem 2. Juli 2020 bieten die Bürgschaftsbanken einen digitalen Zugang über das https://finanzierungsportal.ermoeglicher.de oder über https://leasing-buergschaft.de. Unternehmens- und Vorhabendaten können digital per Upload übermittelt werden. Die fallbezogene Kommunikation kann ebenfalls über die Funktionalitäten der Plattform erfolgen und bietet auch die automatisierte Übermittlung von Bearbeitungsständen. Auch die Bürgschaftszusage wird im Portal digital abgelegt. Insbesondere im kleinteiligen Bereich werden künftig Entscheidungeninnerhalb von maximal 48 Stunden getroffen. Über einen integrierten Kostenrechner sind die bundesweit einheitlichen Konditionen für die Leasingbürgschaft von Beginn an bekannt.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
zuständige Bürgschaftsbank
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Bürgschaften für Leasingfinanzierungen von Bundesministerium für Wirtschaft und .