Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)

Hessisches Ministerium der Finanzen

Worum es geht

Wenn Sie als Unternehmen oder freiberuflich Tätige oder Tätiger für Ihren Kredit nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen, kann die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen für diesen Kredit eine Bürgschaft übernehmen.

Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) entlastet Sie als Unternehmen oder freiberuflich Tätige oder Tätiger mit einer Bürgschaft von Ihrem Kreditrisiko.

Die Bürgschaft bekommen Sie zur Besicherung von Investitions- und Betriebsmittelkrediten.

Möglich sind Bürgschaften auch für Bietungs-, Anzahlungs-, Lieferungs-/Leistungs- und Gewährleistungsavale für Inlands- und Auslandsaufträge.

Die WIBank übernimmt Bürgschaften für Kredite ab EUR 2 Millionen. Unterhalb dieser Grenze können Sie Bürgschaften der Bürgschaftsbank Hessen in Anspruch nehmen.

Die WIBank besichert mit ihrer Bürgschaft bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages. Für Investitionskredite bekommen Sie eine Bürgschaft für bis zu 70 Prozent, bei Betriebsmittel- oder Avalkrediten für bis zu 50 Prozent des Kreditbetrages.

Richten Sie Ihren Antrag bitte über Ihre Hausbank an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen.

Das Land Hessen bietet Bürgschafts-Sonderprogramme an, darunter Bürgschaften bei Nachfolgeregelungen in Unternehmen und Landesbürgschaften für die Nutzung erneuerbarer Energien. Nähere Informationen zu diesen Programmen erhalten Sie bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Einzelpersonen, wenn sie in gewerblichen Unternehmen oder freiberuflich tätig werden, und in Ausnahmefällen auch wirtschaftliche Geschäftsbetriebe von gemeinnützigen Körperschaften bei besonderem Landesinteresse.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die Betriebsstätte der Antragstellerin oder des Antragstellers liegt in Hessen. Sie müssen dort Ihren steuerlichen Sitz haben.
  • Sie müssen kreditwürdig sein.
  • Sie müssen soweit wie möglich eigene Mittel zur Finanzierung des Vorhabens einsetzen und neben der Bürgschaft andere Finanzierungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Unternehmens ausreichend absichern.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)

63067 Offenbach am Main

+49 69 9132-03

www.wibank.de/wibank/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe (Landesbürgschaftsp.