Bürgschaften des Landes Schleswig-Holstein (Bürgschaftsrichtlinien)

Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein

Worum es geht

Wenn für die Finanzierung eines volkswirtschaftlich förderungswürdigen Vorhabens mit besonderem landespolitischen Interesse bankmäßige Kreditsicherheiten nicht in erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen, kann das Land Schleswig-Holstein unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft gewähren.

Das Land Schleswig-Holstein übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen Bürgschaften zur Absicherung von Krediten, um die Durchführung volkswirtschaftlich förderungswürdiger und betriebswirtschaftlich sowie haushaltsrechtlich vertretbarer Maßnahmen zu ermöglichen.

Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80 Prozent des Gesamtrisikos.

Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahre.

Anträge richten Sie bitte vor Beginn der Maßnahme und vor Ausgabe des zu sichernden Kredits an das zuständige Fachministerium.

Durchschriften des Antrags senden Sie bitte an das Finanzministerium Schleswig-Holstein.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Kreditinstitute,
  • Bausparkassen,
  • Versicherungsunternehmen,
  • Leasing-, Factoring- und Kapitalbeteiligungsgesellschaften.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie bekommen nur dann eine Landesbürgschaft, wenn keine ausreichenden bankmäßigen Sicherheiten möglich sind und die Bürgschaften der Bürgschaftsbank nicht zur Verfügung stehen.
  • Sie erwarten bei normalem wirtschaftlichen Ablauf die Rückzahlungen durch die Kreditnehmerin und den Kreditnehmer.
  • Die Gesamtfinanzierung durch Eigenmittel ist in angemessenem Umfang gesichert.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 09.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

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Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein

24105 Kiel

0431 9880

www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VI/vi_node.html

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Bürgschaften des Landes Schleswig-Holstein (Bürgschaftsrichtlinien) von Bundesmi.