Bürgschaften des Landes Schleswig-Holstein (Bürgschaftsrichtlinien)
- Förderart
- Bürgschaft
- Region
- Schleswig-Holstein
- Bereich
- Unternehmensfinanzierung
- Fördergeber
- Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein
- Stand
- 09.05.2026
Worum es geht
Wenn für die Finanzierung eines volkswirtschaftlich förderungswürdigen Vorhabens mit besonderem landespolitischen Interesse bankmäßige Kreditsicherheiten nicht in erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen, kann das Land Schleswig-Holstein unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft gewähren.
Das Land Schleswig-Holstein übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen Bürgschaften zur Absicherung von Krediten, um die Durchführung volkswirtschaftlich förderungswürdiger und betriebswirtschaftlich sowie haushaltsrechtlich vertretbarer Maßnahmen zu ermöglichen.
Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80 Prozent des Gesamtrisikos.
Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahre.
Anträge richten Sie bitte vor Beginn der Maßnahme und vor Ausgabe des zu sichernden Kredits an das zuständige Fachministerium.
Durchschriften des Antrags senden Sie bitte an das Finanzministerium Schleswig-Holstein.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Kreditinstitute,
- Bausparkassen,
- Versicherungsunternehmen,
- Leasing-, Factoring- und Kapitalbeteiligungsgesellschaften.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie bekommen nur dann eine Landesbürgschaft, wenn keine ausreichenden bankmäßigen Sicherheiten möglich sind und die Bürgschaften der Bürgschaftsbank nicht zur Verfügung stehen.
- Sie erwarten bei normalem wirtschaftlichen Ablauf die Rückzahlungen durch die Kreditnehmerin und den Kreditnehmer.
- Die Gesamtfinanzierung durch Eigenmittel ist in angemessenem Umfang gesichert.
Begriffe aus diesem Text
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 09.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
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Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein
24105 Kiel
www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VI/vi_node.html
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Bürgschaften des Landes Schleswig-Holstein (Bürgschaftsrichtlinien) von Bundesmi.
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