Bürgschaften des Landes Brandenburg für die Wirtschaft und die freien Berufe

Ministerium für Finanzen des Landes Brandenburg

Worum es geht

Wenn Sie Investitionen oder Betriebsmittel über einen Kredit finanzieren, kann das Land Brandenburg unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft übernehmen.

Das Land Brandenburg übernimmt Bürgschaften zur Besicherung von Krediten für volkswirtschaftlich förderungswürdige Vorhaben, die in Brandenburg durchgeführt werden.

Die Bürgschaft kann Ihnen zur Besicherung von Avalen und Krediten für Erstinvestitionen und für die Beschaffung von Betriebsmitteln gewährt werden.

Sie erhalten die Förderung als Ausfallbürgschaft.

Die Bürgschaft ist auf maximal 80 Prozent des Kredites beziehungsweise des Ausfalls begrenzt.

Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt maximal 15 Jahre. Bei Investitionskrediten zur Finanzierung von unbeweglichem Anlagevermögen kann die Laufzeit maximal 20 Jahre betragen.

Reichen Sie Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ein.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • gewerbliche Betriebe und sonstige Einrichtungen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige freier Berufe mit mindestens einer Betriebsstätte in Brandenburg,
  • außerdem Personen, die sich mithilfe des verbürgten Kredites an Unternehmen beteiligen, in denen sie in leitender Funktion tätig sind oder sein werden.
  • Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, an denen Gebietskörperschaften Beteiligungen oder Stimmrechte von mehr als 50 Prozent halten.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen eine ordnungsgemäße Rückzahlung des zu verbürgenden Kredites erwarten lassen.
  • Die Bürgschaft wird nur übernommen, wenn Ihnen keine sonstigen Sicherheiten im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen.
  • Unternehmen in Schwierigkeiten sind von einer Förderung ausgeschlossen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 09.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

10728 Berlin

+49 30 2068-0

www.kpmg.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Bürgschaften des Landes Brandenburg für die Wirtschaft und die freien Berufe von.