Bürgschaften der LfA

LfA Förderbank Bayern

Worum es geht

Wenn Sie als Unternehmen oder Freiberuflerin und Freiberufler nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für Ihren Kredit verfügen, kann die LfA Förderbank Bayern eine Bürgschaft übernehmen.

Die LfA Förderbank Bayern entlastet Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, freiberuflich Tätige und Tätigen, Produktions- und Absatzgenossenschaft oder Existenzgründerin und Existenzgründer in Form einer Bürgschaft von Ihrem Kreditrisiko.

Die Bürgschaft bekommen Sie zur Finanzierung folgender Vorhaben:

  • Investitionsfinanzierungen,
  • Finanzierung von Existenzgründungen und Betriebsübernahmen,
  • in besonderen Fällen auch Betriebsmittelfinanzierungen, vor allem in Verbindung mit Investitionen,

Avalfinanzierungen sowie

  • Konsolidierungsmaßnahmen.
  • Die Höhe der Bürgschaft beträgt normalerweise bis zu EUR 5 Millionen. Die Bürgschaft deckt je nach Vorhaben bis zu 80 Prozent der Kreditsumme ab.
  • Die Bürgschaft beantragen Sie bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die LfA Förderbank Bayern weitergeleitet.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe mit einem Jahresumsatz von höchstens EUR 500 Millionen sowie
  • natürliche Personen, die eine Voll- oder Nebenerwerbsexistenz gründen, ein Unternehmen übernehmen oder sich tätig beteiligen,
  • mit Sitz oder einer Betriebsstätte in Bayern.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Als Kreditnehmerin und Kreditnehmer sind Sie fachlich und persönlich kreditwürdig.
  • Sie sichern den Kredit so weit wie möglich ab.
  • Ihr betriebliches Rechnungswesen ist geordnet. Jederzeit ist eine Überprüfung der Umsatzverhältnisse, der Vermögens-, Ertrags- und Liquiditätslage ermöglich.
  • Ausgeschlossen ist die Übernahme von Bürgschaften für die Finanzierung von Vorhaben, die der Ausschlussliste der LfA Förderbank Bayern für Programmkredite und Bürgschaften entsprechen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

LfA Förderbank Bayern

80539 München

+49 89 2124-0

lfa.de

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Bürgschaften der LfA von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, lizen.