Bürgschaften der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern – BMV express
Worum es geht
Wenn Sie als Unternehmen oder freiberuflich Tätige oder Tätiger für Ihren Kredit nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen, kann die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern für diesen Kredit kurzfristig eine Bürgschaft übernehmen.
Die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern entlastet Sie mit einer Bürgschaft von Ihrem Kreditrisiko.
Die Bürgschaft bekommen Sie zur Absicherung von Krediten für
- Investitionen,
- Warenbestände,
- Betriebsmittel,
- Avale.
- Sie erhalten die Förderung als Ausfallbürgschaft bis zu einem Umfang von 70 Prozent des einzelnen Kreditbetrages.
- Die Höhe der Bürgschaft beträgt zwischen 25.000 EUR und höchstens 437.500 EUR.
- Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt bis zu 15 Jahre und bei baulichen Maßnahmen bis zu 23 Jahre.
- Den Antrag richten Sie in digitaler Form über Ihre Hausbank an die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern. Sie erhalten die Bürgschaftsbewilligung innerhalb von 72 Stunden.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU und Angehörige der freien Berufe.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Der Ort Ihrer Investition liegt in Mecklenburg-Vorpommern.
- Sie legen einen Jahresabschluss vor, der höchstens 18 Monate alt ist.
- Sie verfügen über positives Eigenkapital.
- Ihr Unternehmen weist einen Gewinn von mindestens 1,00 EUR aus,
- Der erweiterte Cashflow nach saldierten Entnahmen sichert die Kapitaldienstfähigkeit auf Basis des aktuellen Jahresabschlusses oder der aktuellen betriebswirtschafltichen Auswertung (BWA).
- Ihr Unternehmen weist keine Negativmerkmale wie Mahnbescheide oder eidesstattliche Versicherungen auf.
- Der Creditreform-Index Ihres Unternehmens ist kleiner als 320,
- Die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern sichert keine Anteilskäufe von Unternehmen, Existenzgründungs- oder Umschuldungskredite ab.
Folgende Vorhaben werden nicht verbürgt:
- Pflegeeinrichtungen,
- neue Hotels und Pensionen,
- Ferienhäuser/-wohnungen und Campingplätze,
- die Schaffung zusätzlicher Bettenkapazität,
- Kapazitätserweiterungen in Rehabilitationseinrichtungen.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Bürgschaften der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern – BMV express von Bundes.