Bürgschaften der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg – BBBsocial
Worum es geht
Wenn Sie als gemeinwohlorientiertes Unternehmen für Ihren Kredit nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen, kann die BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft übernehmen.
Das Land Berlin entlastet Sie als soziales Unternehmen, Soloselbstständige oder Soloselbstständigen oder freiberuflich Tätige und Tätigen mit sozialer Ausrichtung mit einer Bürgschaft von Ihrem Kreditrisiko.
Sie bekommen die Bürgschaft zur Finanzierung folgender Vorhaben:
- Finanzierung von Betriebsmitteln, Maschinen, Produktionslinien, Fuhrpark et cetera,
- Gründungen/Start-ups,
- Geschäftsübernahmen,
- Modernisierungs- und Erweiterungs- sowie Ersatzinvestitionen,
- Expansionen in neue Märkte.
- Sie erhalten die Förderung als Bürgschaft.
- Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu EUR 1,25 Millionen und höchstens 80 Prozent des Kreditbetrages.
- Die Bürgschaft beantragen Sie entweder zusammen mit Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl oder direkt bei der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU,
Soloselbstständige und
Angehörige der freien Berufe
mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Berlin.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihr Unternehmen verfügt über eine Organisationsstruktur, die auf Prinzipien der Mitbestimmung und Transparenz basiert und auf soziale Gerechtigkeit ausgerichtet ist.
- Sinn und Zweck Ihrer Geschäftstätigkeit sind ausgerichtet auf ein soziales, ökologisches oder gesellschaftlich gemeinnütziges Ziel und auf die Schaffung eines überprüfbaren, gesellschaftlichen Mehrwerts. Orientierung bieten hierzu die 17 Ziele der „Agenda für nachhaltige Entwicklung 2030“ der Vereinten Nationen.
Durch Ihr Geschäftsmodell schaffen Sie einen gesellschaftlichen Mehrwert mindestens in einem der folgenden Punkte:
- Herstellung: Ihre Leistungserstellung ist besonders ökologisch oder fair, im Herstellungsprozess werden benachteiligte Menschen integriert.
- Kundenkreis: Sie erbringen eine Dienstleistung, die die soziale/gesellschaftliche Situation des Zielgruppenkreises verbessert.
- Angebot: Ihr angebotenes Produkt oder Ihre angebotene Dienstleistung ist eine soziale Innovation beziehungsweise trägt zur gesamtgesellschaftlichen oder ökologischen Verbesserung bei.
- Sie müssen auf freien und gesetzlich geregelten Märkten durch die Herstellung von Waren und/oder der Erbringung von Dienstleistungen wirtschaftlich tätig sein und Ihre Einnahmen zu mehr als 50 Prozent aus nicht staatlichen Leistungen erzielen.
- Der überwiegende Teil der Gewinne muss in Ihrem Unternehmen verbleiben und wird nicht an Gesellschafter oder Stakeholder ausgeschüttet.
- Ihr Ziel, ein bestimmtes gesellschaftliches und/oder soziales Problem anzugehen und einen gesellschaftlichen Mehrwert zu schaffen, muss in der Satzung zum Ausdruck kommen.
- Als Soloselbstständiger und Soloselbstständige oder freiberuflich Tätige und Tätiger üben Sie Ihre selbstständige Tätigkeit im Hauptberuf aus, das heißt, der überwiegende Teil der Summe Ihrer Einkünfte (mindestens 51 Prozent) stammt aus gewerblicher und/oder freiberuflicher Tätigkeit.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
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Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Bürgschaften der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg – BBBsocial von Bunde.